217_1959
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217. Kundmachung: Beitritt Griechenlands und Luxemburgs zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 217. Kundmachung: Beitritt Griechenlands und Luxemburgs zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
1959_217_0 217. Kundmachung: Beitritt Griechenlands und Luxemburgs zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
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Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Ernährungs-
und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen (FAO) sind Griechenland und
Luxemburg der Satzung der Europäischen Kommission
zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche,
BGBl. Nr. 197/1957, beigetreten.