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217_1947 AT

217. Verordnung: Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1947.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 217. Verordnung: Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1947.

Im Einvernehmen mit den Bundesministerien

für Handel und Wiederaufbau, für

soziale Verwaltung und für Verkehr wird verordnet

Die mit der Verordnung des Bundesministeriums

für Inneres vom 26. März 1947,

B. G. Bl. Nr. 62/47, über die Sommerzeit bestimmte

gesetzliche Zeit endet am 5. Oktober

1947, vormittags 3 Uhr, nach der gegenwärtigen

Zeitrechnung, zu diesem Zeitpunkt werden die

öffentlichen Uhren um eine Stunde, das heißt,

von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.

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