217_1947
AT
217. Verordnung: Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1947.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 217. Verordnung: Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1947.
Im Einvernehmen mit den Bundesministerien
für Handel und Wiederaufbau, für
soziale Verwaltung und für Verkehr wird verordnet
Die mit der Verordnung des Bundesministeriums
für Inneres vom 26. März 1947,
B. G. Bl. Nr. 62/47, über die Sommerzeit bestimmte
gesetzliche Zeit endet am 5. Oktober
1947, vormittags 3 Uhr, nach der gegenwärtigen
Zeitrechnung, zu diesem Zeitpunkt werden die
öffentlichen Uhren um eine Stunde, das heißt,
von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.