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216_1996 AT

216. Verordnung: Kundmachung der Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 216. Verordnung: Kundmachung der Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird verordnet

Die Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

(BGBl. Nr. 217/1996), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer,

französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium

für Umwelt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

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