216_1996
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216. Verordnung: Kundmachung der Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 216. Verordnung: Kundmachung der Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
1996_216_0 216. Verordnung: Kundmachung der Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
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Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird verordnet
Die Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
(BGBl. Nr. 217/1996), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer,
französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium
für Umwelt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.