216. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Schulordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 43 bis 50 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr 643/1994, wird verordnet
Die Verordnung betreffend die Schulordnung, BGBl. Nr. 373/1974, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr 402/1987, wird wie folgt geändert
1. § 9 Abs. 2 lautet
„(2) Das Rauchen ist den Schülern auf der Schulliegenschaft, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt. Auf der Schulliegenschaft (ausgenommen in Wohnungen) ist das Rauchen auch sonstigen Personen nicht gestattet. Bei Überlassung der Schulliegenschaft für andere als unterrichtliche Zwecke können Ausnahmen vom Rauchverbot durch das Schulforum oder den Schulgemeinschaftsausschuß erteilt werden."
2. Im § 11 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)" und wird folgender Abs. 2 angefügt
„(2) § 9 Abs. 2 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 216/1995 tritt mit 1. September 1995 in Kraft."