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216_1991 AT

216. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 10602 des ADR betreffend eine Abweichung von den Vorschriften der Rn. 210313 f)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 216. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 10602 des ADR betreffend eine Abweichung von den Vorschriften der Rn. 210313 f)

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Republik Österreich und dem

Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik

Deutschland nach Rn. 10 602 des ADR betreffend

eine Abweichung von den Vorschriften der

Rn. 210 313 f) 1 (BGBl. Nr. 528/1978) wurde

durch die für das ADR zuständige Behörde der

Bundesrepublik Deutschland widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr hat am 22. Februar 1991 dem

Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß

mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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