216_1987
AT
216. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 216. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern
1987_216_0 216. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern
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Nach Mitteilung der Schweizerischen Regierung
hat Griechenland am 19. März 1987 seine Beitrittsurkunde
zum Übereinkommen über die Angabe
von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern
(BGBl. Nr. 308/1980, letzte
Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 245/1982) hinterlegt.