Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216_1987 AT

216. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 216. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern

Nach Mitteilung der Schweizerischen Regierung

hat Griechenland am 19. März 1987 seine Beitrittsurkunde

zum Übereinkommen über die Angabe

von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern

(BGBl. Nr. 308/1980, letzte

Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 245/1982) hinterlegt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →