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216_1977 AT

216. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 216. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Maß- und

Eichgesetzes, BGBl. Nr. 152/1950, in der Fassung

der Kundmachung BGBl. Nr. 40/1957 und

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 174/1973 wird

verordnet

Die Anlage zur Verordnung des Bundesministers

für Bauten und Technik vom 14. November

1974, BGBl. Nr. 735, über den Sitz der Eichämter

und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

wird geändert wie folgt

1. Die ersten drei Zeilen nach der Überschrift

haben zu lauten

„Amstetten gewöhnlicher Umfang, St. Pölten"

Präzisionsgewichtsstücke,

Druckanzeiger

gemäß % 3 Abs. 3 Z. 5

2. In der Spalte „Umfang der fachlichen Befugnisse"

ist bei „Tulln" das Wort „Fässer"

durch die Worte „gewöhnlicher Umfang, Präzisionsgewichtsstücke"

zu ersetzen.

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