216_1977
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216. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 216. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse
1977_216_0 216. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse
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Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Maß- und
Eichgesetzes, BGBl. Nr. 152/1950, in der Fassung
der Kundmachung BGBl. Nr. 40/1957 und
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 174/1973 wird
verordnet
Die Anlage zur Verordnung des Bundesministers
für Bauten und Technik vom 14. November
1974, BGBl. Nr. 735, über den Sitz der Eichämter
und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse
wird geändert wie folgt
1. Die ersten drei Zeilen nach der Überschrift
haben zu lauten
„Amstetten gewöhnlicher Umfang, St. Pölten"
Präzisionsgewichtsstücke,
Druckanzeiger
gemäß % 3 Abs. 3 Z. 5
2. In der Spalte „Umfang der fachlichen Befugnisse"
ist bei „Tulln" das Wort „Fässer"
durch die Worte „gewöhnlicher Umfang, Präzisionsgewichtsstücke"
zu ersetzen.