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216_1970 AT

216. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 216. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen hat Finnland am 15. Mai

1968 seine Beitrittsurkunde und Brasilien am

4. Dezember 1968 seine Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft

der verheirateten Frau, BGBl. Nr. 238/

1968, hinterlegt.

In der Ratifikationsurkunde wird der von

Brasilien anläßlich der Unterzeichnung erklärte

Vorbehalt bezüglich der Anwendung des Artikels

10 des Übereinkommens aufrechterhalten.

Ferner hat Mauritius am 18. Juli 1969 erklärt,

sich an das Übereinkommen gebunden zu erachten,

dessen Anwendung bereits vor Erlangung

der Unabhängigkeit auf das Gebiet dieses Staates

ausgedehnt worden war.

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