216_1970
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216. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 216. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau
1970_216_0 216. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau
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Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen hat Finnland am 15. Mai
1968 seine Beitrittsurkunde und Brasilien am
4. Dezember 1968 seine Ratifikationsurkunde
zum Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft
der verheirateten Frau, BGBl. Nr. 238/
1968, hinterlegt.
In der Ratifikationsurkunde wird der von
Brasilien anläßlich der Unterzeichnung erklärte
Vorbehalt bezüglich der Anwendung des Artikels
10 des Übereinkommens aufrechterhalten.
Ferner hat Mauritius am 18. Juli 1969 erklärt,
sich an das Übereinkommen gebunden zu erachten,
dessen Anwendung bereits vor Erlangung
der Unabhängigkeit auf das Gebiet dieses Staates
ausgedehnt worden war.