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216_1969 AT

216. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 6/1969 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 216. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 6/1969 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 6/69

BESCHLUSS DES RATES Nr. 6/1969

(In der 12. gemeinsamen Sitzung am 21. April

1969 gefaßt)

ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU

ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Die Beilage I zum Anhang B des Übereinkommens

wird abgeändert. Der Text der Bezeichnung

der Position 86.08 ist wie folgt zu

ersetzen

(bedarf keiner Abänderung im Wortlaut der

deutschen Übersetzung)

2. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft.

3. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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