216_1969
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216. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 6/1969 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 216. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 6/1969 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1969_216_0 216. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 6/1969 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
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(Übersetzung)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 6/69
BESCHLUSS DES RATES Nr. 6/1969
(In der 12. gemeinsamen Sitzung am 21. April
1969 gefaßt)
ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU
ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Die Beilage I zum Anhang B des Übereinkommens
wird abgeändert. Der Text der Bezeichnung
der Position 86.08 ist wie folgt zu
ersetzen
(bedarf keiner Abänderung im Wortlaut der
deutschen Übersetzung)
2. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft.
3. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.