216_1951
AT
216. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, durch den Verfassungsgerichtshof.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 216. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, durch den Verfassungsgerichtshof.
1951_216_0 216. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, durch den Verfassungsgerichtshof.
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Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 und des
§ 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1930, BGBl. Nr. 127, wird kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 28. Juni 1951, Zl. G 2/51, V 8/51,
die Verordnung der Bundesregierung vom
13. Dezember 1949, BGBl. Nr. 52/1950, zur
Durchführung des Bundesgesetzes vom 9. März
1949, BGBl. Nr. 84, über die Schaffung eines
Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit
auf dem Gebiete des Feuerwehr- und
Rettungswesens als gesetzwidrig aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung
in Kraft.