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216_1951 AT

216. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, durch den Verfassungsgerichtshof.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 216. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und des

§ 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1930, BGBl. Nr. 127, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 28. Juni 1951, Zl. G 2/51, V 8/51,

die Verordnung der Bundesregierung vom

13. Dezember 1949, BGBl. Nr. 52/1950, zur

Durchführung des Bundesgesetzes vom 9. März

1949, BGBl. Nr. 84, über die Schaffung eines

Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit

auf dem Gebiete des Feuerwehr- und

Rettungswesens als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung

in Kraft.

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