216_1950
AT
216. Bundesgesetz: Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlaß der 30. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 216. Bundesgesetz: Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlaß der 30. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung.
1950_216_0 216. Bundesgesetz: Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlaß der 30. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung.
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Dem Bundesland Kärnten wird aus Anlaß
der. 30. Wiederkehr des Jahrestages der
Volksabstimmung aus Bundesmitteln ein Zuschuß
von zehn Millionen Schilling gewährt.
Dieser Zuschuß ist für Aufbauarbeiten zu
verwenden, die im südlichen Abstimmungsgebiet
dem Lande Kärnten und den Gemeinden obliegen.
§ 2. Der gemäß § 1 zu leistende Zuschuß ist
beim Ausgabenkapitel 5 unter dem neu zu eröffnenden
Titel 2 „Bundeszuschuß an das Land
Kärnten- aus Anlaß der 30. Wiederkehr des
Jahrestages der Volksabstimmung" zu verrechnen.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für Finanzen
betraut.