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216_1948 AT

216. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 216. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2, Abs. (4), des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, B.G.Bl. Nr. 33, über

das Bundesgesetzblatt in der derzeit geltenden

Fassung wird kundgemacht

1. Im Bundesgesetz vom 26. März 1947,

B. G. Bl. Nr. 81, über die Verstaatlichung der

Elektrizitätswirtschaft (2. Verstaatlichungsgesetz)

hat es zu lauten

Im § 5, Abs. (5), A., lit. f, statt „Hessenburg"

richtig „Hessenberg".

2. Im Bundesgesetz vom 18. Juni 1947, B. G. Bl.

Nr. 151, über die Wiederherstellung des österreichischen

Rechtes auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

hat es zu lauten

Im Artikel II, Z. 2, statt „B. G. Bl. Nr. 13"

richtig „B.G.Bl. Nr. 13/1926".

Im Artikel II, Z. 4, statt „B.G.Bl. Nr. 28/

1929" richtig „B.G.Bl. Nr. 21/1929".

Im Artikel IV, Abs. (4), statt „vom 17. Dezember

1912, R. G. Bl. Nr. 490" richtig „vom 17. Dezember

1917, R.G.Bl. Nr. 490".

3. In der Kundmachung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom

26. November 1947, B.G.Bl. Nr. 23/1948, betreffend

die Verlängerung von Prioritätsfristen

zugunsten der Staatsangehörigen des Vereinigten

Königreiches von Großbritannien und Nordirland,

hat es zu lauten

Statt „Patent-Üb.", beziehungsweise „Marken-

Üb." richtig „Patent-ÜG.", beziehungsweise

„Marken-ÜG.".

4. Die Verordnung des Bundesministeriums

für soziale Verwaltung vom 2. April 1948,

B. G. Bl. Nr. 63, ist wie folgt zu berichtigen

Im Titel ist nach dem Worte „hiebei" das

Wort „und" einzufügen.

Im § 12, Abs. (1), ist nach dem Worte „berechtigt"

ein Beistrich zu setzen.

5. Im 17. Stück des Bundesgesetzblattes, ausgegeben

am 8. Mai 1948, hat es auf Seite 388 in

der Kopfzeile zu lauten

Statt „Stück 6, Nr. 25" richtig „Stück 17,

Nr. 79".

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