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215_1991 AT

215. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Industrieminister des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition; Gegenstände der Klasse 1 b, Rn. 2131 5 e)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 215. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Industrieminister des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition; Gegenstände der Klasse 1 b, Rn. 2131 5 e)

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Industrieminister

des Königreiches Schweden und dem Bundesminister

für Verkehr der Republik Österreich

gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung

von Zündern mit Sprengkapseln für Munition;

Gegenstände der Klasse 1 b, Rn. 2131 5 e) (BGBl.

Nr. 498/1978) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums

für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

vom 6. Februar 1991, Zl. 151.391/1-I/5/91, seitens

der Republik Österreich widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde Schwedens

hat am 18. Februar 1991 dem Widerruf zugestimmt;

die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum

außer Kraft getreten.

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