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215_1975 AT

215. Kundmachung: Ergänzung der Anlagen VI und VII der Wirtschaftlichen und Kontrollregeln des Internationalen Kakao-Übereinkommens 1972

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 215. Kundmachung: Ergänzung der Anlagen VI und VII der Wirtschaftlichen und Kontrollregeln des Internationalen Kakao-Übereinkommens 1972

Nach Mitteilung des Exekutivdirektors des

Internationalen Kakaorates sind in der Anlage

VI der Wirtschaftlichen und Kontrollregeln

des Internationalen Kakao-Übereinkommens

1972, BGBl. Nr. 503/1973, in der Fassung der

Kundmachungen BGBL Nr. 353, 487, 622, 739/

1974 und 69/1975 die Worte und der Code

Grenada GD Grenada GD

und in der Anlage VII derselben Regeln die

Worte und der Code

German Democratic Republic DO

Deutsche Demokratische Republik DD

einzufügen.

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