215_1969
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215. Kundmachung: Beitritt der Vereinigten Staaten von Amerika zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TlR-Abkommen)
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 215. Kundmachung: Beitritt der Vereinigten Staaten von Amerika zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TlR-Abkommen)
1969_215_0 215. Kundmachung: Beitritt der Vereinigten Staaten von Amerika zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TlR-Abkommen)
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben die Vereinigten
Staaten von Amerika am 3. Dezember 1968 ihre
Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über den
internationalen Warentransport mit Carnets
TIR (TIR-Abkommen) samt Unterzeichnungsprotokoll
(BGBl. Nr. 92/1960 in der Fassung der
Kundmachung BGBl. Nr. 296/1966, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 354/1967) mit der Erklärung hinterlegt, daß
dieser Beitritt für ihr gesamtes Zollgebiet gilt.
Das Abkommen ist für die Vereinigten Staaten
von Amerika am 3. März 1969 in Kraft getreten.