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215_1955 AT

215. Notenwechsel über die Aufhebung der Sichtvermerkpflicht zwischen Österreich und Monaco.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 215. Notenwechsel über die Aufhebung der Sichtvermerkpflicht zwischen Österreich und Monaco.

(Übersetzung)

Gesandtschaft von Monaco

Ref. 5329/54

Paris, am 18. Mai 1954.

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, Euer Exzellenz zur Kenntnis

zu bringen, daß auf Grund der neuen Maßnahmen,

die von der Regierung der Französischen

Republik getroffen worden sind, das Fürstentum

Monaco geneigt ist, den Staatsbürgern

der Republik Österreich, die Inhaber von Diplomaten-,

Dienst- oder gewöhnlichen Pässen sind,

innerhalb deren Gültigkeitsdauer die visumfreie

Einreise in das Gebiet des Fürstentums, sei es als

Durchreise oder zu einem Aufenthalt von weniger

als drei Monaten, zu gewähren.

Ich füge hinzu, daß die Regierung Seiner

Durchlaucht des Fürsten dankbar wäre, zu erfahren,

daß die österreichische Regierung ihrerseits

die gleichen Begünstigungen und unter denselben

Bedingungen den Inhabern eines monegassischen

Diplomaten- oder gewöhnlichen Passes

innerhalb dessen Gültigkeitsdauer, gewährt.

Ich wäre Euer Exzellenz sehr verbunden, wenn

Sie diese Vorschläge Ihrer Regierung mitteilen

wollten, und wäre dankbar, wenn ich über die

Aufnahme, die dieser Vorschlag finden wird, auf

dem laufenden gehalten werden würde.

Die beabsichtigten neuen Maßnahmen könnten

am 1. Juni 1954 in Kraft treten.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung

meiner größten Hochachtung.

Der Gesandte

M. Lozé m. p.

Seiner

Exzellenz

Herrn Alois Vollgruber,

österreichischer Botschafter

Paris.

(Übersetzung)

Österreichische Botschaft

Zl. 8505-A/54

Paris, am 4. Juni 1954.

Herr Minister!

Ich beehre mich, den Empfang der Note

Ref. 5329/54 vom 18. Mai zu bestätigen, durch

die Euer Exzellenz die Güte hatten, mir zur

Kenntnis zu bringen, daß auf Grund der neuen

Maßnahmen, die von der Regierung der Französischen

Republik getroffen worden sind, das

Fürstentum Monaco geneigt ist, den Staatsbürgern

der Republik Österreich, die Inhaber von

Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlichen Pässen

sind, innerhalb deren Gültigkeitsdauer die

visumfreie Einreise in das Gebiet des Fürstentums,

sei es als Durchreise oder zu einem Aufenthalt

von weniger als drei Monaten, zu gewähren.

Ich bin beauftragt, Euer Exzellenz zu bitten,

der Regierung Seiner Durchlaucht des Fürsten

zur Kenntnis zu bringen, daß der österreichische

Ministerrat in seiner Sitzung vom 1. Juni ds.

den Vorschlag der monegassischen Regierung

mit Genugtuung begrüßt und beschlossen hat,

seinerseits die gleichen Begünstigungen und unter

denselben Bedingungen den Inhabern eines

monegassischen Diplomaten- oder gewöhnlichen

Passes, innerhalb dessen Gültigkeitsdauer, zu gewähren.

Ich wäre Euer Exzellenz sehr dankbar, wenn

Sie Ihrer Regierung mitteilen wollten, daß die

Bundesregierung zu ihrem größten Bedauern die

neuen Maßnahmen erst mit dem 10. Juli d. J.

in Kraft treten lassen kann.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung

meiner besonderen Hochachtung.

Der Botschafter

Alois Vollgruber m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn M. Lozè

a. o. Gesandter und bevollmächtigter Minister

von Monaco

Paris.

Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen ist am 10. Juli 1954 in Kraft getreten.

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