Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
214_2001 AT

214. Verordnung: Änderung der Studienstandortverordnung Universität Linz

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 214. Verordnung: Änderung der Studienstandortverordnung Universität Linz

Auf Grund der §§ 11 Abs. 5, 11a Abs. 6 und 18 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Studien an den

Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einrichtung

von Diplom- und Doktoratsstudien an der Universität Linz (Studienstandortverordnung Universität Linz),

BGBl. II Nr. 397/2000, wird wie folgt geändert

1. Die Bezeichnung der Verordnung lautet

„Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einrichtung von

Bakkalaureats-, Magister-, Diplom- und Doktoratsstudien an der Universität Linz (Studienstandortverordnung

Universität Linz)“.

2. § 1 lautet

„§ 1. An der Universität Linz werden eingerichtet

An der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

“

3. § 4 erhält die Bezeichnung Abs. 1. Dem § 4 wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) Der Titel, § 1 und § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 214/2001 treten mit 1. Juli

2001 in Kraft.“

BGBlPdf 214. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M116 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung in loser Schüttung von festen Stoffen und Gemischen (wie Zubereitungen und Abfälle), die Stoffe der Klasse 6.1 enthalten, die unter c) der verschiedenen Ziffern fallen, in Muldenfahrzeugen

Die Multilaterale Vereinbarung M116 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung in

loser Schüttung von festen Stoffen und Gemischen (wie Zubereitungen und Abfälle), die Stoffe der

Klasse 6.1 enthalten, die unter c) der verschiedenen Ziffern fallen, in Muldenfahrzeugen (BGBl. III

Nr. 179/2001) wurde von Deutschland am 8. August 2001 unterzeichnet.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →