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214_1996 AT

214. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Rumäniens über die Aufhebung bestehender Wirtschaftsabkommen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 214. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Rumäniens über die Aufhebung bestehender Wirtschaftsabkommen

Artikel 1

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Rumäniens sind übereingekommen, die in

Artikel 2 genannten Abkommen aufzuheben.

Artikel 2

(1) Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen

Republik Rumänien über die Außerkraftsetzung des Zahlungsabkommens vom 12. Juli 1950 und

dem Übergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung vom 11. April 1973 Kundgemacht in BGBl. Nr. 283/1973..

(2) Abkommen über die industrielle, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der

Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien vom 20. Februar 1968.

Artikel 3

Dieses Abkommen tritt mit 1. Jänner 1995 unter der Bedingung in Kraft, daß beide Seiten einander

das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen mitgeteilt haben.

Geschehen zu Bukarest, am 30. September 1994, in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und rumänischer

Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Für die Österreichische Bundesregierung

Dr. Josef Tschach

Für die Regierung Rumäniens

Dkfm. Ion Pargaru

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 3 mit 1. Jänner 1995 in Kraft getreten.

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