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214_1994 AT

214. Kundmachung: Geltungsbereich des Statuts der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 214. Kundmachung: Geltungsbereich des Statuts der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 20. September 1993 erklärt, sich auch weiterhin an das Statut der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (BGBl. Nr. 21/1967, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 680/1993) gebunden zu erachten und ist mit diesem Tag Mitglied des Statuts geworden.

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