214. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrgang des Institutes für Österreichische Geschichtsforschung in Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 26 Abs. 2 des Forschungsorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 341/1981, in Verbindung
mit dem § 3 Abs. 2, dem § 5 Abs. 3 und dem
§ 15 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes,
BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 116/1984, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft
und Forschung über den Lehrgang des
Institutes für Österreichische Geschichtsforschung
in Wien, BGBl. Nr. 277/1982, wird wie folgt geändert
1. In § 6 Abs. 2 wird das Wahlfach „Mittellatein"
(Vorlesung mit Übungen) durch „Mittel- und Neulatein"
(Vorlesung mit Übungen) ersetzt.
2. In § 6 Abs. 2 werden folgende Wahlfächer
angefügt
„Fachinformatik und EDV-gestütztes Arbeiten,
Statistik für Historiker,
Astronomische Chronologie und Metrologie,
Handschriftenkunde,
Audio-visuelle Quellen: Dokumentation, Konservierung
und Methoden ihrer Auswertung."
3. § 6 Abs. 3 lautet
„(3) Als Lehrveranstaltungen des Lehrganges
sind ferner Exkursionen in Österreich und je ein
Seminar, das nach Maßgabe der Möglichkeiten im
Rahmen des Österreichischen Historischen Institutes
in Rom und einer vergleichbaren wissenschaftlichen
Institution im Ausland abzuhalten ist, vorgesehen.
Beide Seminare dürfen zusammen eine
Gesamtdauer von zehn Tagen nicht überschreiten."
4. In § 7 Abs. 5 lit. b wird das Prüfungsfach
„Archiv- und Aktenkunde mit Schriftenkunde der
Neuzeit" durch „Archiv- und Aktenkunde" ersetzt.