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214_1988 AT

214. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrgang des Institutes für Österreichische Geschichtsforschung in Wien

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 214. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrgang des Institutes für Österreichische Geschichtsforschung in Wien

Auf Grund des § 26 Abs. 2 des Forschungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 341/1981, in Verbindung

mit dem § 3 Abs. 2, dem § 5 Abs. 3 und dem

§ 15 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes,

BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 116/1984, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung über den Lehrgang des

Institutes für Österreichische Geschichtsforschung

in Wien, BGBl. Nr. 277/1982, wird wie folgt geändert

1. In § 6 Abs. 2 wird das Wahlfach „Mittellatein"

(Vorlesung mit Übungen) durch „Mittel- und Neulatein"

(Vorlesung mit Übungen) ersetzt.

2. In § 6 Abs. 2 werden folgende Wahlfächer

angefügt

„Fachinformatik und EDV-gestütztes Arbeiten,

Statistik für Historiker,

Astronomische Chronologie und Metrologie,

Handschriftenkunde,

Audio-visuelle Quellen: Dokumentation, Konservierung

und Methoden ihrer Auswertung."

3. § 6 Abs. 3 lautet

„(3) Als Lehrveranstaltungen des Lehrganges

sind ferner Exkursionen in Österreich und je ein

Seminar, das nach Maßgabe der Möglichkeiten im

Rahmen des Österreichischen Historischen Institutes

in Rom und einer vergleichbaren wissenschaftlichen

Institution im Ausland abzuhalten ist, vorgesehen.

Beide Seminare dürfen zusammen eine

Gesamtdauer von zehn Tagen nicht überschreiten."

4. In § 7 Abs. 5 lit. b wird das Prüfungsfach

„Archiv- und Aktenkunde mit Schriftenkunde der

Neuzeit" durch „Archiv- und Aktenkunde" ersetzt.

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