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214_1977 AT

214. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 153 Weißenbacher Straße im Bereich der Gemeinde Steinbach am Attersee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 214. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 153 Weißenbacher Straße im Bereich der Gemeinde Steinbach am Attersee

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenveflauf eines Abschnittes der B 153

Weißenbacher Straße wird im Bereich der Gemeinde

Steinbach am Attersee wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

mit km 0,00 (neu) bei km 18,923 (alt) der B 152

Seeleiten Straße südwestlich der bestehenden

B 153 Weißenbacher Straße und bindet bei

km 0,484 (neu)/0,600 (alt) in diese ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen

Landesregierung sowie bei der Gemeinde Stein-

bach am Attersee aufliegenden Planunterlagen

(Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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