214. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 153 Weißenbacher Straße im Bereich der Gemeinde Steinbach am Attersee
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenveflauf eines Abschnittes der B 153
Weißenbacher Straße wird im Bereich der Gemeinde
Steinbach am Attersee wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
mit km 0,00 (neu) bei km 18,923 (alt) der B 152
Seeleiten Straße südwestlich der bestehenden
B 153 Weißenbacher Straße und bindet bei
km 0,484 (neu)/0,600 (alt) in diese ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung sowie bei der Gemeinde Stein-
bach am Attersee aufliegenden Planunterlagen
(Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.