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214_1975 AT

214. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Kakao-Übereinkommens 1972

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 214. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Kakao-Übereinkommens 1972

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen haben die Deutsche Demokratische

Republik am 20. Jänner 1975 und

Grenada am 5. Feber 1975 ihre Beitrittsurkunden

zum Internationalen Kakao-Übereinkommen

1972 (BGBl. Nr. 455/1973, letzte Kundmachung

über den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 706/1974) hinterlegt.

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