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214_1959 AT

214. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Köflach.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 214. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Köflach.

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird mit Wirksamkeit

vom 1. April 1960 eine weitere Notarstelle

im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtsachen

Graz mit dem Amtssitz in Köflach errichtet.

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