Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
214_1951 AT

214. Verordnung: Abänderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 214. Verordnung: Abänderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz.

Auf Grund des § 4 Z. 4 des Umsatzsteuergesetzes

in der Fassung des Steueränderungsgesetzes

1951 vom 20. Juli 1951, BGBl.

Nr. 191, wird verordnet

§ 1. Die Durchführungsbestimmungen zum

Umsatzsteuergesetz vom 23. Dezember 1938,

Deutsches RGBl. I S. 1935, werden wie folgt

geändert

In § 28 Abs. 2 wird nach Z. 8 eingefügt

„8 a. Grieß aus Getreide ohne Nährmittelzusatz;".

§ 2. Die Bestimmung des § 1 tritt am

16. Juli 1951 in Kraft und ist auf Lieferungen

im Großhandel anzuwenden, die nach dem

15. Juli 1951 durchgeführt werden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →