213_1994
AT
213. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 213. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Kulturabkommen (BGBl. Nr. 80/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 172/1993) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Belarus 18. Oktober 1993
Kroatien 27. Jänner 1993
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich am 28. Jänner 1994 den Geltungsbereich des Abkommens auf die Insel Man ausgedehnt.