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213_1994 AT

213. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 213. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Kulturabkommen (BGBl. Nr. 80/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 172/1993) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Belarus 18. Oktober 1993

Kroatien 27. Jänner 1993

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich am 28. Jänner 1994 den Geltungsbereich des Abkommens auf die Insel Man ausgedehnt.

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