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213_1990 AT

213. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 213. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl.

Nr. 361/1985, BGBl. Nr. 379/1988 und BGBl.

Nr. 304/1989 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung über die Gewährung von

Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung,

BGBl. Nr. 528/1986, wird wie

folgt geändert

§ 2 Abs. 2 lautet

„(2) Als erstes Semester der Gleichstellung gilt

frühestens das Semester, in dem der Bewerber zur

Studienberechtigungsprüfung zugelassen wurde,

und spätestens das auf die Zulassung folgende

Semester. Die Wahl steht dem Bewerber frei."

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