213_1990
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213. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 213. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung
1990_213_0 213. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes
1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl.
Nr. 361/1985, BGBl. Nr. 379/1988 und BGBl.
Nr. 304/1989 wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung über die Gewährung von
Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung,
BGBl. Nr. 528/1986, wird wie
folgt geändert
§ 2 Abs. 2 lautet
„(2) Als erstes Semester der Gleichstellung gilt
frühestens das Semester, in dem der Bewerber zur
Studienberechtigungsprüfung zugelassen wurde,
und spätestens das auf die Zulassung folgende
Semester. Die Wahl steht dem Bewerber frei."