213_1985
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213. Rücktritt Österreichs von der Internationalen Übereinkunft über Milcherzeugnisse
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 213. Rücktritt Österreichs von der Internationalen Übereinkunft über Milcherzeugnisse
1985_213_0 213. Rücktritt Österreichs von der Internationalen Übereinkunft über Milcherzeugnisse
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Der Nationalrat hat beschlossen
Der nachstehende Rücktritt, der verfassungsändernd ist, wird genehmigt.
Rücktritt von der Internationalen Übereinkunft über Milcherzeugnisse (Verfassungsbestimmung)
„Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt von der Internationalen
Übereinkunft über Milcherzeugnisse, BGBl. Nr. 329/1980, gemäß Artikel VIII Absatz 8 lit. a dieser
Übereinkunft."
Der Rücktritt wird gemäß Artikel VIII Absatz 8 lit. a der Übereinkunft über Milcherzeugnisse am
9. Juni 1985 wirksam.