213_1981
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213. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 213. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
1981_213_0 213. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
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Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
wird verordnet
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates
vom 11. Dezember 1980 zur Änderung
der Ausführungsordnung zum Europäischen
Patentübereinkommen hat dadurch zu erfolgen,
daß der Beschluß im Österreichischen Patentamt
(Wien 1., Kohlmarkt 8 bis 10) zur Einsicht während
der Amtsstunden aufgelegt wird.