Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213_1967 AT

213. Kundmachung: Beitritt der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zum Übereinkommen, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 213. Kundmachung: Beitritt der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zum Übereinkommen, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien ist die Union der Sozialistischen

Sowjetrepubliken dem Übereinkommen,

betreffend das Verfahren in bürgerlichen

Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 167/1967) beigetreten.

Das Übereinkommen wird für die Union der

Sozialistischen Sowjetrepubliken am 26. Juli 1967

in Kraft treten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →