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213_1966 AT

213. Verordnung: Abänderung der Geltungsdauer der Verordnung betreffend die Ergänzung des Zollsatzes für Hühnereier

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 213. Verordnung: Abänderung der Geltungsdauer der Verordnung betreffend die Ergänzung des Zollsatzes für Hühnereier

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Zolltarifgesetzes

1958, BGBl. Nr. 74, wird verordnet

Artikel II der Verordnung der Bundesregierung

vom 15. März 1966, BGBl. Nr. 29, hat zu

lauten

„Artikel II

Diese Verordnung tritt am 16. März 1966 in

Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit 31. Oktober 1967."

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