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213_1958 AT

213. Kundmachung: Abänderung des Art. 26 der Satzung des Europarates.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 213. Kundmachung: Abänderung des Art. 26 der Satzung des Europarates.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs

des Europarates vom 30. Mai 1958 wurde in

Übereinstimmung mit Art. 41 Abs. d der Satzung

des Europarates, BGBl. Nr. 121/1956, der

Wortlaut des Art. 26 der Satzung des Europarates

wie folgt abgeändert

(Übersetzung.)

Gemäß Art. 41 Abs. d der Satzung ist der abgeänderte Wortlaut des Art. 26 der Satzung

am 30. Mai 1958 in Kraft getreten.

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