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213_1955 AT

213. Verordnung: Änderung der Sprengel der Gerichtsbezirke Neulengbach und Purkersdorf.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 213. Verordnung: Änderung der Sprengel der Gerichtsbezirke Neulengbach und Purkersdorf.

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des Bundesgesetzes Nr. 368 vom Jahre 1925

wird mit Zustimmung der niederösterreichischen

Landesregierung verordnet

§ 1. Die Gemeinden Gablitz, Mauerbach, Preßbaum,

Tullnerbach und Wolfsgraben werden

aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Neulengbach

ausgeschieden und dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Purkersdorf zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1956

in Kraft.

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