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212_1972 AT

212. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Höhe der Flugsicherungsstreckengebühren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 212. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Höhe der Flugsicherungsstreckengebühren

Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Bundesgesetzes

betreffend Flugsicherungsstreckengebühren, BGBl.

Nr. 57/1972, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung betreffend die Höhe der Flugsicherungsstreckengebühren,

BGBl. Nr. 58/1972,

wird wie folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 1 wird die Zahl „33•39" in der

ersten Zeile der Spalte 2 der Tabelle durch die

Zahl „34•19" ersetzt.

2. Im § 2 Abs. 3 haben die Angaben betreffend

den Abflugplatz (Zielflugplatz) Athen oder

Tel Aviv in den Spalten 2 und 3 wie folgt zu

lauten

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1972 in

Kraft.

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