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212_1959 AT

212. Verordnung: Aufhebung der Verordnungen des Bundesministeriums für Finanzen vom 13. März 1947, BGBl. Nr. 91, und vom 25. Jänner 1949, BGBl. Nr. 52.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 212. Verordnung: Aufhebung der Verordnungen des Bundesministeriums für Finanzen vom 13. März 1947, BGBl. Nr. 91, und vom 25. Jänner 1949, BGBl. Nr. 52.

Auf Grund des Gesetzes vom 3. Juli 1945,

StGBl. Nr. 54, über die Errichtung eines Zentralbesoldungsamtes

wird im Einvernehmen mit

dem Bundeskanzleramt verordnet

Die im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt

erlassene Verordnung des Bundesministeriums

für Finanzen vom 13. März 1947, BGBl.

Nr. 91, über die Bemessung von Ruhe- und

Versorgungsgenüssen durch das Zentralbesoldungsamt,

und die im Einvernehmen mit dem

Bundeskanzleramt erlassene Verordnung des

Bundesministeriums für Finanzen vom 25. Jänner

1949, BGBl. Nr. 52, über die Anweisung und

Flüssigmachung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse

der Bundesbediensteten sowie ihrer Hinterbliebenen

durch das Zentralbesoldungsamt, werden

aufgehoben.

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