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212_1958 AT

212. Kundmachung: Aufhebung des § 16 Abs. 2 der Standesordnung der Tierärzte Österreichs durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 212. Kundmachung: Aufhebung des § 16 Abs. 2 der Standesordnung der Tierärzte Österreichs durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Artikel 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und

den §§ 60 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 21. Juni 1958, G 13/57, V 22/57, den

§ 16 Abs. 2 der Standesordnung der Tierärzte

Österreichs, in der Fassung des Beschlusses der

Hauptversammlung der Bundeskammer der Tierärzte

Österreichs vom 21. März 1953, verlautbart

in der Julifolge 1953 des offiziellen Organs

der österreichischen Tierärztekammern „Österreichische

Tierärzte-Zeitung", als gesetzwidrig

aufgehoben.

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