211_1995
AT
211. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 211. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
1995_211_0 211. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
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Der Nationalrat hat beschlossen
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1993 wird die Genehmigung erteilt.