211. Gemeinsame Absichtserklärung zur Durchführung einer europäischen Aktion auf dem Gebiet der elektronischen Hilfen für den Verkehr auf großen Fernverkehrsstraßen samt Anhängen
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen I und II, dessen Anhang I,
Abschnitt I Abs. 2 lit. a verfassungsändernde Bestimmungen enthält, wird genehmigt.
Die Unterzeichner dieser gemeinsamen Erklärung,
die ihrer gemeinsamen Absicht Ausdruck
verleihen, an einer Europäischen Aktion zur
Entwicklung elektronischer Hilfen für den Verkehr
auf großen Fernverkehrsstraßen teilzunehmen,
haben sich wie folgt verständigt
Abschnitt 1
(1) Die Unterzeichner haben die Absicht, bei
einer Aktion zur Förderung von Forschung und
Entwicklung im Bereich der elektronischen Hilfen
für den Verkehr auf großen Fernverkehrsstraßen
zusammenzuarbeiten. Gegenstand dieser Aktion
ist es, die verschiedenen zu diesem Zweck entwickelten
Techniken und ihre Kompatibilität zu
untersuchen. Sie soll ferner gewährleisten, daß
diese verschiedenen Verfahren soweit irgend
möglich in allen Unterzeichnerstaaten zur Verfügung
stehen. Das Endziel dieser Aktion besteht
darin, zur etwaigen Errichtung eines genormten
europäischen Systems auf diesem Gebiet beizutragen.
(2) Die Aktion betrifft im wesentlichen die
Forschung auf dem Gebiet der Verfahren zur
Übertragung von Verkehrsmeldungen an die
Fahrer und die Entwicklung dieser Verfahren
sowie die Auswahl und Entwicklung der hierfür
vorzusehenden Prototypen.
(3) Die allgemeine Beschreibung dieses Forschungsprogramms
ist in Anhang II enthalten.
Die Unterzeichner bringen ihre Absicht zum
Ausdruck, das Forschungsprogramm gemeinsam
nach der in Anhang II angegebenen Verteilung
durchzuführen und dabei möglichst weitgehend
dem Zeitplan zu folgen, der von dem in Anhang I
genannten Ausschuß zu vereinbaren ist.
Die Aktion wird durch konzertierte Maßnahmen
gemäß den Bestimmungen des Anhangs I
durchgeführt.
Die Kosten dieses Programms werden etwa
fünf Millionen Rechnungseinheiten Es wird die in Artikel 10 der Haushaltsordnung vom
25. April 1973 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen
Gemeinschaften definierte Rechnungseinheit verwendet
(siehe Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 116 vom 1. Mai 1973, S. 1). in Preisen
von 1976 geschätzt.
Die Unterzeichner werden ihr möglichstes tun,
um die erforderlichen Mittel gemäß ihren innerstaatlichen
Finanzierungsverfahren bereitzustellen.
Abschnitt 2
Die Unterzeichner haben die Absicht, sich an
der Aktion wie folgt zu beteiligen
a) Durch unmittelbare Untersuchungs-, Forschungs-
und Entwicklungsarbeiten in ihren
technischen Diensten oder Forschungsinstitutionen
mit öffentlichem Charakter (nachstehend
„öffentliche Forschungsinstitutionen")
genannt, oder
b) durch den Abschluß von Verträgen über
Untersuchungs-, Forschungs- ,und Entwicklungsvorhaben
mit Institutionen (nachstehend
„Forschungsvertragspartner" genannt),
oder
c) durch Entsendung von Sachverständigen
oder Erbringung sonstiger Dienstleistungen,
oder
d) durch mehrere der genannten Möglichkeiten.
Abschnitt 3
(1) Diese gemeinsame Absichtserklärung wird
wirksam, wenn sie von mindestens fünf Unterzeichnern
unterzeichnet worden ist; sie bleibt
drei Jahre lang anwendbar. Ihre Geltungsdauer
kann im Einvernehmen zwischen den Unterzeichnern
verlängert werden.
(2) Diese gemeinsame Absichtserklärung kann
jederzeit im Einvernehmen zwischen den Unterzeichnern
schriftlich geändert werden.
(3) Ein Unterzeichner, der aus irgendeinem
Grund seine Teilnahme an der Aktion beenden
will, muß diese Absicht den übrigen Unterzeichnern
mindestens drei Monate im voraus schriftlich
notifizieren.
{4) Beträgt die Zahl der Unterzeichner zu irgendeinem
Zeitpunkt weniger als fünf, so prüft der
in Anhang I genannte Ausschuß die dadurch
entstandene Lage und die Zweckmäßigkeit, die
Wirksamkeit dieser gemeinsamen Absichtserklärung
durch einen Beschluß der Unterzeichner
für beendet zu erklären.
Abschnitt 4
(1) Diese gemeinsame Absichtserklärung liegt
vom Zeitpunkt der ersten Unterzeichnung an gerechnet
sechs Monate lang zur Unterzeichnung
durch die Regierungen, die an der Ministerkonferenz
vom 22. und 23. November 1971 in
Brüssel teilgenommen haben, und durch die
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft auf.
(2) Nach Ablauf dieser Frist von sechs Monaten
werden die Anträge der in Absatz 1 genannten
Regierungen oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
die die Unterzeichnung dieser
gemeinsamen Absichtserklärung zum Ziel haben,
von dem in Anhang I genannten Ausschuß geprüft,
der für diese Unterzeichnung besondere
Bedingungen stellen kann.
(3) Jeder Unterzeichner kann eine oder mehrere
zuständige Behörden oder zuständige Stellen
Der Ausdruck „zuständige Behörden oder zuständige
Stellen" schließt Industrieunternehmen aus. beauftragen, sowohl hinsichtlich der Durchführung
des Programms als auch der Wahrnehmung
der sich daraus ergebenden Rechte und
Pflichten in seinem Namen tätig zu werden.
Abschnitt 5
Diese gemeinsame Absichtserklärung wird
beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen
Gemeinschaften hinterlegt. Der Generalsekretär
übermittelt jedem Unterzeichner eine
beglaubigte Abschrift.
Geschehen zu Brüssel am einunddreißigsten
März neunzehnhundertsiebenundsiebzig.
Anhang I
Koordinierung der Aktion
I
(1) Es wird ein Verwaltungsausschuß (nachstehend
„der Ausschuß" genannt) eingesetzt, der
sich aus nicht mehr als zwei Vertretern jedes
Unterzeichners zusammensetzt. Jeder Vertreter
kann erforderlichenfalls Sachverständige oder
Berater hinzuziehen.
Solange die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
diese gemeinsame Absichtserklärung nicht
unterzeichnet hat, kann ein Vertreter der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften an
den Beratungen des Ausschusses als Beobachter
teilnehmen.
(2) Der Ausschuß sorgt für die Koordinierung
der Aktion und befaßt sich insbesondere mit
folgendem
a) Er wählt die Forschungsbereiche für die
Vereinheitlichung der elektronischen Hilfen
für, den Verkehr auf den großen europäischen
Fernverkehrsstraßen aus, was eine
Anpassung der in Anhang II vorgesehenen
Forschungsbereiche und eine Auswahl unter
den von den zuständigen Behörden oder
zuständigen Stellen der Unterzeichner unterbreiteten
Vorschlägen einschließt.
b) Er hält sich über die im Hoheitsgebiet der
Unterzeichner und in anderen Ländern
durchgeführten Forschungsarbeiten auf dem
laufenden.
c) Austausch der Forschungsergebnisse, soweit
dies mit der Wahrung der Interessen der
Unterzeichner, ihrer zuständigen Behörden
oder zuständigen Stellen und der Forschungsvertragspartner
hinsichtlich der gewerblichen
Schutzrechte und der vertraulichen
Geschäftsunterlagen vereinbar ist.
d) Beratung der Forschungsvertragspartner hinsichtlich
der Ausrichtung ihrer Arbeit.
e) Erstellung und angemessene Verteilung der
für die Unterzeichner bestimmten jährlichen
Zwischenberichte sowie des Schlußberichts.
f) Prüfung aller Probleme, die bei der Durchführung
der Aktion auftreten können, einschließlich
möglicher Sonderbedingungen
im Zusammenhang mit Anträgen, diese
gemeinsame Absichtserklärung später als
sechs Monate nach dem Tag der ersten
Unterzeichnung zu unterzeichnen.
II
(1) Die Unterzeichner fordern die öffentlichen
Forschungsinstitutionen oder die Forschungsvertragspartner
in ihren Hoheitsgebieten auf,
den zuständigen Behörden oder den zuständigen
Stellen des Unterzeichners, denen sie unterstehen,
Vorschläge für die Forschungsarbeit vorzulegen.
Diese Behörden oder Stellen unterbreiten sodann
die von ihnen ausgewählten Vorschläge dem Ausschuß.
(2) Die Unterzeichner machen den öffentlichen
Forschungsinstitutionen oder den Forschungsvertragspartnern
zur Auflage, den in Nummer 1
genannten Behörden oder Stellen — bevor der
Ausschuß einen Beschluß über einen Vorschlag
faßt — die von ihnen früher eingegangenen Verpflichtungen
sowie die ihnen bekannten gewerblichen
Schutzrechte mitzuteilen, die der Verwirklichung
der von den Unterzeichnern im Rahmen
dieser gemeinsamen Absichtserklärung geplanten
Vorhaben im Wege stehen könnten.
III
(1) Die Unterzeichner machen den öffentlichen
Forschungsinstitutionen oder den Forschungsvertragspartnern
zur Auflage, periodische Zwischenberichte
über den Fortgang der Arbeit sowie
einen Schlußbericht vorzulegen.
(2) Diese Zwischenberichte sind vertraulich und
werden nur den Vertretern der Unterzeichner im
Ausschuß zugeleitet. Die Schlußberichte, in denen
die erzielten Ergebnisse dargelegt sind, werden
einem wesentlich weiteren Kreis — und zwar
zumindest den interessierten öffentlichen Forschungsinstitutionen
oder Forschungsvertragspartnern
der Unterzeichner — zugänglich
gemacht.
IV
(1) Vorbehaltlich des innerstaatlichen Rechts
tragen die Unterzeichner dafür Sorge, daß die
Eigentümer von gewerblichen Schutzrechten und
von technischen Informationen, die sich aus
Arbeiten ergeben, die bei der Durchführung des
ihnen nach Anhang II zugewiesenen Teils der
Aktion ausgeführt wurden (im folgenden „Forschungsergebnisse"
genannt), auf Antrag eines
anderen Unterzeichners (im folgenden „antragstellender
Unterzeichner" genannt) verpflichtet
sind, dem antragstellenden Unterzeichner oder
einem von ihm benannten Dritten eine Lizenz
zur Verwendung der Forschungsergebnisse zu
geben und das für eine solche Verwendung
erforderliche technische Know-how zur Verfügung
zu stellen, wenn der antragstellende
Unterzeichner eine Lizenz benötigt für die Ausführung
— einer Arbeit an dieser Aktion, oder
— seiner Pläne für den Verkehr auf großen Fernverkehrsstraßen,
oder
— einer assoziierten europäischen Aktion, die
im Hinblick auf die Entwicklung elektronischer
Hilfen für den Verkehr auf großen Fernverkehrsstraßen
später durchgeführt wird und
an der teilzunehmen sich alle oder mehrere
Unterzeichner bereit erklären können.
Diese Lizenzen werden zu angemessenen und
vernünftigen Bedingungen unter Beachtung der
kaufmännischen Grundsätze gewährt.
(2) Die Unterzeichner nehmen dementsprechend
in jeden Vertrag, den sie mit Forschungsvertragspartnern
über Untersuchungs-, Forschungs- und
Entwicklungsarbeiten im Rahmen der Durchführung
dieser Aktion schließen, Klauseln auf,
die die Vergabe der in Nummer 1 genannten
Lizenzen vorsehen.
(3) Die Unterzeichner bemühen sich — insbesondere
durch die Aufnahme von Klauseln in
die Verträge, die sie mit den Forschungsvertragspartnern
schließen — nachdrücklich darum vorzusehen,
daß die genannte Lizenz unter Beachtung
der kaufmännischen Grundsätze zu angemessenen
und vernünftigen Bedingungen insoweit auf nach
Kapitel II Nummer 2 mitgeteilte frühere gewerbliche
Schutzrechte und früheres technisches
Know-how des Forschungsvertragspartners ausgedehnt
wird, als auf andere Weise die Verwendung
der Forschungsergebnisse für die in Nummer
1 genannten Zwecke nicht möglich ist. Wenn
ein Forschungsvertragspartner einer solchen Ausdehnung
nicht zustimmen kann oder will, so gibt
der Unterzeichner dem Ausschuß vor Vertragsabschluß
Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen.
(4) Die Unterzeichner treffen die erforderlichen
Vorkehrungen, um sicherzustellen, daß die Einhaltung
der sich aus diesem Kapitel ergebenden
Verpflichtungen durch eine spätere Übertragung
der Eigentumsrechte an den Forschungsergebnissen
nicht berührt wird. Jede derartige Übertragung
ist dem Ausschuß mitzuteilen.
(5) Beendet ein Unterzeichner seine Teilnahme
an der Aktion, so behalten die Lizenzen zur Verwendung
der Forschungsergebnisse, die dieser
Unterzeichner gemäß der gemeinsamen Absichtserklärung
anderen Unterzeichnern gewährt hat
oder zu deren Gewährung er verpflichtet ist oder
die ihm von anderen Unterzeichnern eingeräumt
wurden und die sich auf die bis zum Tage der
Beendigung der Teilnahme des genannten Unterzeichners
durchgeführten Arbeiten beziehen, auch
nach diesem Tage ihre Gültigkeit.
(6) Die Bedingungen der Nummern 1 bis 5
gelten auch noch nach Ablauf dieser gemeinsamen
Absichtserklärung, und zwar für gewerbliche
Schutzrechte so lange, wie diese weiter gelten,
und für ungeschützte Erfindungen und technisches
Know-how so lange, bis diese anders als durch
eine Freigabe durch den Lizenzinhaber Gemeingut
werden.
Anhang II
Technischer Anhang zur
gemeinsamen Absichtserklärung
EINLEITUNG
1. Dieser technische Anhang enthält eine
Beschreibung des zurzeit als notwendig betrachteten
Forschungsprogramms. Ferner wird darin
auf in den einzelnen Ländern laufende oder
geplante Forschungen hingewiesen, die einen
größeren Beitrag zur Durchführung des Programms
darstellen. Die angegebenen Kosten sind
geschätzte Werte und betreffen die Arbeiten, die
bis zum Abschluß der in den jeweiligen Themen
vorgesehenen Forschungen noch durchzuführen
sind.
2. Dieses Forschungsprogramm soll sich auf
drei Jahre erstrecken.
Nach zwei Jahren wird darüber entschieden,
ob eine Demonstration oder ein anderer bedeutender
Versuch durchgeführt werden soll, und es
wird ein Bericht hierüber erstellt. Dieser Bericht
wird eine Kostenanalyse und einen Zeitplan enthalten.
3. Zur Verwirklichung der Ziele müssen später
noch weitere Beiträge beschlossen werden. Neue
Forschungsvorschläge in Verbindung mit den
Programmzielen können darin einbezogen
werden.
Thema 1
Fahrzeuginterne, örtliche, akustische Mitteilungen
1 Ziele
Festlegung eines Systems für örtlich
begrenzte Sprechfunkverbindung mit
Kraftfahrzeugen, das auf europäischer
Ebene genormt werden könnte.
2 Programm
2.1 In Verbindung mit Thema 5 Untersuchung
der Vorteile der Systeme mit
ortsfesten und beweglichen Sendern.
2.2 Entwicklung von Vorrichtungen für die
Speicherung von Durchsagen (Kassetten,
digitale Geräte usw.).
2.3 Funktionsweise der Systeme mit Schleifen
oder Eindrahtantennen im Hochfrequenzbereich
unter verschiedenen Umweltbedingungen
Metallbrücken, Schnee,
Salzwasser usw.
2.4 Funktionsweise von Strahlungs-Koaxialkabeln
im VHF-UHF-Bereich unter verschiedenen
Umweltbedingungen; Untersuchung
der in Los Angeles getesteten
„Triaxial"-Kabel.
2.5 Interferenz zwischen Sendern, die Mitteilungen
in verschiedenen Sprachen ausstrahlen.
2.6 Einfluß des Fahrzeuglärms auf die Verständlichkeit
der Durchsagen.
2.7 Übermittlung in Tunnels im VHF- und
UHF-Bereich.
2.8 Auswirkungen dieser Sprechdurchsagen
auf den Fahrer. Gegenüberstellung mit
dem System für fahrzeuginterne optische
Anzeigen (Thema 2).
2.9 Verhandlung mit der CEPT über die
Zuteilung von Frequenzbändern für diese
Systeme in ganz Europa.
3 Zeitplan
Das Forschungsprogramm zum
Thema 1 ist zurzeit praktisch unterbrochen,
da die beteiligten Länder vor
einer Weiterentwicklung der Geräte für
die örtlich begrenzte Sprechfunkverbindung
mit den Fahrern die Ergebnisse
der im Rahmen von Thema 5 durchgeführten
Forschungen abwarten wollen.
Dieses Forschungsprogramm läuft
somit erst Ende 1977 an und dauert rund
18 Monate.
Nur im Zusammenhang mit Punkt 2.7
(Übermittlung in Tunnels) laufen in
Belgien bereits Untersuchungen.
4 Mittel: ungefähr 0,6 MRE1)
1) In Preisen von 1976.
5 Beteiligte Länder
Die Teilnahme der folgenden Länder
ist vorgesehen
Bundesrepublik Deutschland, Belgien,
Italien, Vereinigtes Königreich, Frankreich
(Koordinierendes Land).
6 Einzelstaatliche Forschungsprogramme
6.1 Vereinigtes Königreich
1. Ein Prototyp eines Festkörper-Sprechdurchsagenspeichers
ist entwickelt worden.
Einer eingehenderen Untersuchung
bedürfen noch die Satzbildung, die Wortwahl
sowie die Auswirkungen der Signalbandbreite
und des Lärms auf die Verständlichkeit
der Durchsagen.
2. Folgende Versuche mit Niederfrequenz-
Induktionsschleifen sind durchgeführt
worden
• auf der Straße angebrachte Schleife,
• erdverlegte Eindrahtschleife und
Antenne,
• in einer Stahlleitplanke angebrachte
Schleife.
3. Prototypen von Niederfrequenz-
Sendern und -Empfängern sind untersucht
und entwickelt worden.
4. Koaxialkabel sind mit niedriger,
mittlerer und Höchstfrequenz unter normalen
Umweltbedingungen getestet worden.
Noch zu untersuchen bliebe der Einfluß
der Umweltbedingungen im Autobahnbereich.
5. Die Lärmspektren der verschiedenen
Fahrzeugtypen und die Auswirkungen
einer Verminderung der Bandbreite der
Sprechdurchsagen auf die Verständlichkeit
während des Fahrens sind gemessen
worden.
6. Zum Vergleich der Aufmerksamkeit,
die die Autofahrer den Sprechdurchsagen
und den optischen Anzeigen entgegenbringen,
sind Laborversuche durchgeführt
worden.
Die Wirkung akustischer Lenkungsinformationen
ist in kleinem Maßstab
im Stadtverkehr geprüft worden.
7. Eine Erhebung bei der Polizei zur
Feststellung des Bedarfs an Funkverbindungen
mit beweglichen Sendern ist im
Gange.
8. Künftiges Programm
Alle genannten Untersuchungen sind
bereits abgeschlossen oder stehen kurz
vor ihrem Abschluß.
Zurzeit ist für Thema 1 kein neues
Forschungsprogramm vorgesehen.
6.2 Bundesrepublik Deutschland
1. Ein HF-Schleifensystem wird seit
1964 im Raum Hannover getestet.
2. Auch im VHF- und UHF-Bereich
sind Systeme für örtlich begrenzte Funkverbindungen
getestet worden, doch
werden diese Arbeiten zurzeit nicht
weitergeführt. Versuche im Bereich der
Übermittlung mittels Koaxial-Schlitzkabel
im UHF-VHF-Bereich sind von
den Eisenbahnen durchgeführt worden
und haben günstige Ergebnisse erbracht.
3. Künftiges Programm
Zurzeit ist kein weiteres Forschungsprogramm
vorgesehen.
6.3 Italien
1. Versuche mit Schleifen im Bereich
von 108 kHz sind auf der Autobahn in
einem Tunnel und auf einem Viadukt
durchgeführt worden. In Tunnels wurden
sehr günstige Ergebnisse erzielt. Die
Versuche auf dem Viadukt haben gezeigt,
daß die Schleife in einer bestimmten Höhe
über dem Boden (etwa 1 m) anzubringen
ist.
2. Auch im Bereich 450 kHz sowie
168 MHz sind mit einem Sender mit
einer Yagi-Antenne Versuche durchgeführt
worden.
3. Künftiges Programm
Auf einer Autobahnteilstrecke soll ein
Versuchs-Funkverbindungssystem mit
Eindrahtantennen im Niederfrequenzbereich
installiert werden.
6.4 Belgien
1. Forschungen über die Informationsübermittlung
an die Fahrer in Tunnels
wurden und werden noch durchgeführt.
2. Künftiges Programm
Auf folgenden Gebieten sind Forschungen
vorgesehen
• Vorrichtung zur Speicherung der Mitteilungen,
• Strahlungs-Koaxialkabel,
• Übermittlung in Tunnels.
6.5 Frankreich
Zwei Systemkategorien sind untersucht
worden
1. Übermittlung mittels Schleifen oder
Eindrahtantennen Bandbereich von
100 kHz (System PAAC).
2. Übermittlung durch Punktsender im
VHF-Bereich (80 MHz)
• Amplitudenmodulation (System BIP-
CAR),
• Frequenzmodulation (System SILAUE).
3. Nach einer Aussprache mit den
PTT-Dienststellen über die Frequenzzuteilungsmöglichkeiten
wurden bewegliche
Systeme im UHF-Bereich (450 MHz-
Band) geprüft. Zwei Systeme mit je einem
Prototyp werden zurzeit untersucht,
und zwar
• ein vom SILAUE-System abgeleitetes
System auf 450 MHz,
• ein Hybrid-System PAAC Nr. 2, das
sowohl im Hochfrequenzbereich
(100 kHz) und im UHF-Bereich
(450 MHz) funktioniert und den
Einsatz ortsfester und beweglicher
Sender ermöglicht.
4. Künftiges Programm
Diese Forschungen sind bereits abgeschlossen.
Vor Ende 1977 ist kein neues
Programm vorgesehen.
Thema 2
Fahrzeuginterne optische Anzeige
1 Ziele
Definition und Entwicklung der Geräte
für die fahrzeuginterne optische Anzeige,
die sich aufgrund einer Beurteilung des
Informations- und Kommunikationsbedarfs
als notwendig erweisen.
2 Programm
In Deutschland und im Vereinigten
Königreich sind derartige Geräte entwickelt
worden. Mit diesen Arbeiten
wurde nachgewiesen, daß ein optisches
Anzeigesystem im Innern des Fahrzeugs
für die Kommunikation mit den Fahrern
geeignet ist.
Einige weitere Forschungen sind im
Vereinigten Königreich durchgeführt
worden, um festzustellen, ob die Anzeigen
unter verschiedenen Fahrbedingungen
gelesen werden können. Weitere
Untersuchungen zu diesem Thema werden
jedoch für unzweckmäßig erachtet, bis
die Ergebnisse des Programms für
Thema 5 verfügbar sind.
Das Programm für Thema 5 betrifft
den Kommunikationsbedarf sowohl im
Bereich des Straßenverkehrs als auch
der Verkehrslenkungsinformationen. Ein
fahrzeuginternes optisches System wird
vermutlich als notwendig erachtet, falls
sich der Einsatz eines elektronischen
Verkehrslenkungssystems als gerechtfertigt
erweisen sollte.
In diesem Fall müßte die Geräteentwicklung
weiter vorangetrieben werden,
insbesondere hinsichtlich des geeignetsten
Modulationsverfahrens für die Datenübermittlung
und des Systems für
die optische Anzeige. Auch die Fähigkeit
der Fahrer zum Lesen und Verstehen der
Verkehrslenkungsinformationen während
des Fahfens wäre näher zu untersuchen.
3 Zeitplan
Hängt von den Ergebnissen der im
Thema 5 vorgesehenen Arbeiten ab.
4 Mittel: rund 0,1 MRE 1)
5 Beteiligte Länder
Die Teilnahme folgender Länder ist
vorgesehen
Bundesrepublik Deutschland, Frankreich,
Italien, Vereinigtes Königreich
(Koordinierendes Land).
Thema 3
Externe steuerbare Zeichen
1 Ziele
Kapitel 16 des Schlußberichts (Dokument
III/144/73-COST/42/73) empfiehlt
ein als europäische Praxis anzunehmendes
„bevorzugtes Verfahren" für straßenseitige
Mitteilung, unter anderem die
externe optische Anzeige (externe steuerbare
Zeichen = ESZ). Punkt 3 dieses
Kapitels sieht die Analyse des Umfanges
und der Art der Mitteilungen vor, die
dem Fahrer vom System und hier speziell
durch ESZ übermittelt werden sollen.
Die Bearbeitung dieses Projektes ist
ebenfalls eine Aufgabe der Fachgruppe
Nr. 5, dessen Ergebnisse auch Auswirkungen
auf die Überlegungen zu Thema 3
haben werden. Um die Arbeiten beider
Gruppen parallel durchführen zu können,
sind gewisse Annahmen bezüglich der
Anforderungen an ESZ zu treffen.
Das vorliegende Papier umfaßt die aus
heutiger Sicht erforderlichen Arbeitsschritte
und Untersuchungen; es ist
bei Bedarf fortzuschreiben.
Die angeführten Kostenansätze sind
als Anhalt zu betrachten und nicht unbedingt
vergleichbar; es ist insbesondere
nicht ersichtlich, ob es sich dabei um
Entwicklungs- bzw. Untersuchungskosten
oder um Infrastrukturkosten oder
um beides zusammen handelt.
Es wird davon ausgegangen, daß die
unter den Punkten 5.5 und 5.6 des COST-
Dokumentes 19/74 aufgeführten Informationen
und Zeichen mit den ESZ
1) In Preisen von 1976.
darzustellen sind. Darüber hinaus sind
Wechselwegweiser in die Überlegungen
einzubeziehen.
Eine Normierung wird sich zunächst
nicht auf die technische Gestaltung (Konstruktion)
der Zeichengeber, sondern
auf die Anzeige (Bilder) selbst und die
allgemeinen Anforderungen an die ESZ
beziehen. Damit wird verhindert, daß
eine technologische Entwicklung als
abgeschlossen betrachtet und neue Entwicklungen
ausgeschlossen werden. Aus
Versuchen und Forschungstätigkeiten
wird sich ableiten lassen, wie hoch die
Anforderungen gestellt werden müssen,
und ob sich für bestimmte Anwendungsfälle
bevorzugte Bauformen empfehlen
lassen. Z. B. sind strafbewehrte Ge- und
Verbote derzeitig nur mit Zeichen nach
der Wiener Konvention möglich.
2 Programm
Zur Lösung der in Punkt 1 genannten
Aufgaben sind folgende Arbeiten
erforderlich
2.1 Anzuzeigende Bilder
Es ist zusammenzutragen, wie die im
COST-Dokument 19/74 genannten Informationen
und verkehrsrechtlichen
Anordnungen angezeigt werden sollen
(Text, Symbole, Zeichen).
2.2 Übersicht über wünschenswert erscheinende
Wechselverkehrszeichen einschließlich
Wechselwegweiser.
2.3 Wahrnehmungspsychologische und physikalisch-
technische Untersuchungen.
2.3.1 Wahrnehmungspsychologische Untersuchung
a) Überprüfung der Erkennbarkeit, Lesbarkeit
und Begreifbarkeit
b) Untersuchung des Wertes von zusätzlich
zu gebenden Informationen.
2.3.2 Physikalisch-technische Untersuchung
Prüfung der technischen Merkmale und
der Betriebssicherheit der ESZ bei verschiedenen
Umweltbedingungen, wie z.B.
— Störanfälligkeit des Gerätes
— Wartungsfreundlichkeit des Gerätes
— Energiebedarf
— Verhalten bei Kollisionen durch Fahrzeuge
— Verdeckung des Signalbildes durch
Reif oder Schnee
— Länge der Wechselzeiten
— Rückmeldungen bei Teil- oder Totalausfall
— Quittungsmeldungen für beendeten
Wechselvorgang
— Position der Zeichen bei Energieausfall
(Notstromversorgung oder mechanische
Rückstellung auf Null-Zustand)
— Zuverlässigkeit bei extremen Umweltbedingungen
— vorhandene Sehentfernung
a) Erkennen als Verkehrszeichen
b) Lesbarkeitsentfernung
— Sichtbarkeit unter verschiedenen
Blickwinkeln
— Wirksamkeit unter allen vorkommenden
Lichtverhältnissen (bei Tag und
Nacht)
— Zeichenkapazität.
2.4 Ableitung von allgemeinen Anforderungen
an ESZ
2.4.1 Anforderungen an die Erkennbarkeit,
Lesbarkeit und Begreifbarkeit.
2.4.2 Anforderungen an die Wechselzeiten
und die Betriebssicherheit.
2.5 Wirksamkeit der betreffenden ESZ auf
den einzelnen Verkehrsteilnehmer.
2.6 Auswirkungen von ESZ auf den Verkehrsablauf.
2.7 Vorschlag zweckmäßiger Abstände von
ESZ, ihrer optimalen Anzahl im Querschnitt.
2.8 Empfehlungen für Spezifikationen europäischer
Normen hinsichtlich Anforderungen
(performance) an ESZ.
3. Zeitplan
4 Mittel: 1,375 MRE 1)
5 Beteiligte Länder: Die Teilnahme folgender
Länder ist vorgesehen: Belgien,
1) In Preisen von 1976.
Frankreich, Niederlande, Vereinigtes Königreich
und Bundesrepublik Deutschland
(Koordinierendes Land).
6. Einzelstaatliche Forschungsprogramme
Thema 4
Verkehrsfunkinformationen im regionalen Bereich
1 Ziele
Im Rahmen dieses Arbeitsabschnitts
soll untersucht werden, welchen Grundanforderungen
ein möglichst auf europäischer
Ebene vorzusehendes regionales
Verkehrsfunksystem genügen muß.
Sobald diese Grundanforderungen bekannt
sind, werden die Spezifikationen für
die Planung und Entwicklung eines solchen
Systems festgelegt.
2 Programm
— Erfassung der Struktur und des Aufbaus
der Verkehrsinformationssysteme
in mehreren europäischen Ländern
(einschließlich technischer Lösungen/
Anregungen für die Übermittlung);
— Standardisierung der Verkehrsinformationen
in bezug auf folgende Punkte
— Inhalt der Meldungen,
— für die Übermittlung oder NichtÜbermittlung
einer Information
maßgebende Umstände und Kriterien;
— Studie zur Untersuchung der Reaktionen
der Kraftfahrer auf die Verkehrsinformationen;
— Beurteilung/Formulierung der Spezifikationen
für die technische Planung
und die Entwicklung/den Betrieb
eines regionalen Verkehrsfunksystems.
Folgende Punkte sind in das Verzeichnis
der Auflagen eines regionalen Verkehrsfunksystems
aufzunehmen
1. Zahl der Meldungen, zu deren Aussendung
das System fähig sein muß.
Diese Zahl ist abhängig von
— der Notwendigkeit einer Wiederholung
bestimmter Meldungen und deren
Aufhebung;
— den Kriterien für die Annahme der
Nichtaufnahme einer Meldung, d. h.
ihre Bedeutung für Verkehr und Umfeld;
— die Aufnahmefähigkeit des Fahrers.
2. Mittlere Dauer einer Meldung
— Hierbei spielt die Mehrsprachigkeit
der Meldung eine Rolle.
3. Größe der zu erfassenden Region
— Diese hängt vom Inhalt der Meldung
und der durchschnittlichen Fahrstrecke
ab.
4. Notwendigkeit der Aussendung in
mehr als einer Sprache
— wegen der geographischen Bedeutung
des Landes für den internationalen
Verkehr;
— in mehrsprachigen Ländern.
5. Priorität der Meldungen (d. h. annehmbare
Verzögerung vor dem Aussenden)
— Hängt ab von der Bedeutung für Verkehr
und Umfeld;
— Notwendigkeit des Aussendens von
strategischen und/oder taktischen Meldungen.
6. Strategische Informationen für den
Fernbereich zwischen Ländern.
7. Überlagerung von regionalen Rundfunksendungen.
8. Erforderliche Ausrüstung zur Regelung
und Übermittlung von Meldungen.
9. Für den Fahrer annehmbares Höchstmaß
an Informationen und andere ergonomische
Aspekte einschließlich der Normung
der Gliederung der Meldungen insbesondere
im Hinblick auf eine leichte
Übersetzung.
10. Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit
— Kompatibilität mit straßenseitigen Systemen
— externe optische,
— interne akustische,
— interne optische Systeme.
Das System sollte möglichst viele Verkehrsteilnehmer,
sowohl zu Hause als auch
auf der Straße, ansprechen. Inwieweit soll
dem Verkehrsteilnehmer der Empfang der
Informationen erleichtert werden, und
welche verkehrstechnischen Folgen hat es,
wenn nur ein Teil der Fahrer (z. B. nur
Einheimische) die Informationen erhält?
3 Zeitplan
3.1 Ermittlung des Standes der Technik
(Punkte 2.1 bis 2.4 des Programms)
Dauer: Mitte 1976
3.2 Ergänzungs- und Abschlußarbeiten (vor
allem Punkt 2.5 des Programms)
Beginn: Mitte 1976 — Abschluß: Mitte
1977
3.3 Schlußbericht und Schlußfolgerungen
(nach Zielen): zweite Hälfte 1977.
4 Mittel: 237000 RE In Preisen von 1976.
5 Beteiligung
Eine aktive Beteiligung folgender Länder
ist vorgesehen
Bundesrepublik Deutschland, Vereinigtes
Königreich, Schweiz, Frankreich, Schweden
und Niederlande (Koordinierendes
Land).
Thema 5
Untersuchung über den Informationsbedarf
1 Ziele
Ermittlung der Bedeutung der verschiedenen
Systeme für die Kommunikation
mit den Fahrern und die Straßenverkehrslenkung
für die Abwicklung
des Straßenverkehrs. Beurteilung des
Bedarfs der Straßenbenutzer sowie der
für die Verkehrsabwicklung zuständigen
Stellen.
2 Programm
2.1 Beurteilung der Art und Häufigkeit der
Störfälle, die Gefahren oder Verzögerungen
auf Straßen hervorrufen und
die sich für den Einsatz eines Kommunikations-
oder Zielführungssystems eignen.
2.2 Schätzung der Zahl, Dauer und Bedeutung
der Störfälle, deren Gefahren und
Verzögerungen mit Hilfe eines Kommunikations-
oder Zielführungssystems tatsächlich
verringert werden könnten (in
Verbindung mit Thema 6 zu prüfen).
2.3 Bestimmung des Informationssystems und
der entsprechenden Operationellen Mittel,
die notwendig sind, um auf diese Störfalle
zu reagieren, und die durch ein
Kommunikations- oder Zielführungssystem
geliefert werden können.
2.4 Untersuchung der Art der Informationen,
deren Übermittlung durch
— die untersuchten Kommunikationssysteme,
— ein Straßenzielführungssystem
die Verkehrsteilnehmer zurzeit für
wünschenswert erachten.
2.5 Untersuchung der Art der Informationen
und ihres nach Ansicht der für Straßenverkehr,
-sicherheit und -wartung zuständigen
Stellen zweckmäßigen Inhalts.
3 Zeitplan
4 Mittel: etwa 0,2 MRE 1)
5 Beteiligte Länder
Die Teilnahme folgender Länder ist
vorgesehen: Bundesrepublik Deutschland,
Italien, Niederlande, Vereinigtes Königreich
und Frankreich (Koordinierendes
Land).
6 Einzelstaatliche Forschungsprogramme
6.1 Vereinigtes Königreich
6.1.1 In Berkshire ist bei 500 Autobahnbenutzern
eine Erhebung durchgeführt
worden, um ihren Bedarf an Informationen
über Verkehrsstörungen sowie
ihre Fähigkeit zum Verstehen von Mitteilungen
auf Lampenmatrixtafeln zu
testen.
6.1.2 Ferner wurde auf Straßen und Autobahnen
im Westen von London eine
Erhebung zur Feststellung der Zahl von
Störfällen durchgeführt, die sich in
einem bestimmten Gebiet während einer
bestimmten Zeitspanne ereignet haben.
6.1.3 Zwischen dem TRRL und Chertsey ist
ein erster Versuch mit 50 Testpersonen
über den Bedarf an Verkehrslenkung
durchgeführt worden.
1) In Preisen von 1976.
Dieser Test hat gezeigt, daß die
Fahrer in der Regel nicht die optimale
Route wählen.
6.1.4 Künftiges Programm: Für die Zeitspanne
1976—1977 ist folgendes vorgesehen
6.1.4.1 Allgemeine Erhebungen bei den Fahrern
zur Beurteilung ihres Bedarfs an Informationen
über Autobahnen und Fernstraßen.
6.1.4.2 Erhebung bei der Polizei zur Prüfung
ihres Bedarfs an Funkverbindung mit
den Fahrern auf anderen Fernstraßen als
Autobahnen.
6.1.4.3 Sammlung von Daten über Häufigkeit,
Dauer und Ausmaß der Störfälle.
6.1.4.4 Im Anschluß an diese Erhebung Aufstellung
einer Spezifikation über den
Informationsbedarf der Fahrer.
6.1.4.5 Ferner soll ein Programm über die Festlegung
der Routen durch die Fahrer
ausgearbeitet werden, um folgendes festzustellen
— Ausmaß der Abweichungen dieser
Routen von den optimalen Routen,
— Art dieser Abweichungen,
— politisch annehmbare und wirtschaftlich
rentable Methoden zur Verminderung
dieser Abweichungen.
Neben den bereits beschriebenen Tests
von Chertsey umfaßt dieses Programm
a) einen Test im Bereich der Routenwahl
durch Ortskundige,
b) Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen
Verluste infolge nicht optimaler Routenwahl,
c) Untersuchung von Verfahren zur Verminderung
dieser Verluste,
d) Ausarbeitung eines Berichts über die
Bedeutung eines Verkehrslenkungssystems.
6.2 Schweiz
Eine Untersuchung auf der Grundlage
der Beurteilung von Zahl und Auswirkungen
von Verkehrsstörungen in
einem Fernverkehrsstraßen- und Autobahnnetz
ist abgeschlossen worden.
6.3 Frankreich
6.3.1 1974—1975 sind Zahl und Art der
Störfälle auf einem Nationalstraßen- und
Autobahnnetz in Südostfrankreich untersucht
worden.
6.3.2 Künftiges Programm
Für 1976—1977 sind vorgesehen
1. Erhebung über den Bedarf der
Fahrer einschließlich
— einer ersten Analyse der Ansprüche
der Straßenbenutzer an die Informationsdienste
sowie einer Voruntersuchung
an einer repräsentativen
Stichprobe dieser Straßenbenutzer,
— einer eingehenden Erhebung im
größeren Maßstab bei den Straßenbenutzern.
2. Untersuchung über den Bedarf
der Verwaltungsdienste mit Hilfe von
Erhebungen bei
— der Polizei,
— den für den Betrieb der Autobahn
verantwortlichen Stellen.
3. Untersuchung über die Möglichkeit
eines Vergleichs der Annehmbarkeit optischer
und akustischer Informationen für
den Fahrer auf Grund von Laborversuchen.
Thema 6
Erfassung von Verkehrsstörungen
1 Ziele
Ziel dieser Arbeiten ist die Ermittlung
des Bedarfs an Systemen für manuelle
und automatische Störfallerfassung
(MID- bzw. AID-System) und die Entwicklung
von Verfahren und Leitlinien
für Auswahl, Planung, Einrichtung und
Betrieb solcher Systeme zu verschiedenen
Zwecken auf Fernverkehrsstraßen.
Eine europäische Zusammenarbeit auf
diesem Gebiet ist zur Vermeidung von
Doppelarbeiten nützlich, obwohl eine
strikte Normung der Systemkomponenten
nicht geplant ist.
2 Programm
Die Arbeiten lassen sich in folgende
Hauptabschnitte aufgliedern
2.1 Informationserfassung und -austausch
1. Stetige Anpassung an den neuesten
technischen Entwicklungsstand,
2. Ausarbeitung und Verteilung von
Mitteilungsblättern über wichtige Neuigkeiten,
3. Informationsaustausch mit außereuropäischen
Forschungsstellen (hauptsächlich
USA und Japan).
2.2 Untersuchungen über den Bedarf an
Störfallermittlungssystemen und deren
Nutzen
1. Definition der in Betracht zu ziehenden
Störfälle,
2. Untersuchung über Häufigkeit und
Dauer verschiedener Störfalltypen und
ihre Auswirkungen auf Verkehrsfluß
und -sicherheit (in Verbindung mit
Thema 5 durchzuführende Untersuchung),
3. Untersuchungen über Behandlung
und Behebung von Störfällen sowie die
Wirksamkeit der einzelnen Verfahren
hinsichtlich Verkehrssicherheit und Zeitaufwand.
2.3 Untersuchungen über MID-Systeme
1. Untersuchungen über Konzeption
und Betrieb verschiedener manueller
Systeme, wie Autobahnpatrouillen, Nottelefon,
Rundfunk usw.,
2. Untersuchungen über Benutzungshäufigkeit,
Fehlalarmrate und Reaktionszeit,
3. Kosten/Nutzen-Analyse von MID-
Systemen für verschiedene Zwecke.
2.4 Untersuchungen über AID-Systeme
1. Entwicklung von Algorithmen für
AID-Systeme und theoretische Analyse
des Verhältnisses zwischen Reaktionszeit,
Fehlalarmwahrscheinlichkeit, Störfallerfassungswahrscheinlichkeit
und Art und
Abständen der Detektoren,
2. Feldversuche mit AID-Systemen;
Prüfung der Theorie,
3. Kosten/Nutzen-Analyse von AID-
Systemen für verschiedene Zwecke.
2.5 Verfahren, Leitlinien und Spezifikationen
1. Mindestanforderungen der Störfallermittlungs-
(ID)-Systeme,
2. Verfahren und Leitlinien für die
Auswahl von ID-Systemen,
3. Methoden zur Berechnung des
Kosten/Nutzen-Verhältnisses und Schätzung
des globalen Nutzens der ID-
Systeme,
4. Spezifikationen für die beim Demonstrationsprojekt
anzuwendenden ID-Systeme
(erfordern besondere Billigung).
2.6 Ausarbeitung und Veröffentlichung eines
Berichts und von Empfehlungen.
3 Zeitplan
Im nachstehenden Zeitplan ist auch
angegeben, welche laufenden Forschungsarbeiten
dem vorgesehenen Programm
entsprechen.
4 Mittel
Die Gesamtkosten der laufenden Arbeiten
werden auf 0,300 MRE geschätzt.
Weitere Forschungen müssen im Laufe
der nächsten drei Jahre noch anlaufen,
wenn die Planziele erreicht werden sollen.
Die Kosten werden ebenfalls auf 0,300
MRE veranschlagt. Die noch vorhandenen
Lücken betreffen hauptsächlich
die Punkte 2.2.3, 2.3.1—3, 2.4.3 und
2.5.1—4 des Programms.
Insgesamt: etwa 0,6 MRE In Preisen von 1976.
5 Beteiligte Länder
Die Teilnahme folgender Länder ist
vorgesehen
Bundesrepublik Deutschland, Belgien,
Frankreich, Italien, Niederlande, Vereinigtes
Königreich, Schweiz und Schweden
(Koordinierendes Land).
6 Einzelstaatliche Forschungsprogramme
BELGIEN
Vorhaben B.1
Organisation
Administration de l'Electricité et de
l'Electromécanique R.21
Beschreibung
Automatische Verkehrssteuerung beim
„Complex Reyers" in Schaerbeek einschließlich
eines AID-Systems mit 276
Induktivschleifen und 42 Kabelfernseh-
Kameras. Bei diesem System werden
Schwellenwerte für Geschwindigkeit und
Belegung angewandt.
Zeitplan
In Durchführung.
Vorhaben B.2
(Punkt 2.4.2 des Programms)
Organisation
Ministère des Travaux Publics
Beschreibung
Automatisches System für die Zählung
des Verkehrsflusses auf dem ganzen
Autobahnnetz Belgiens.
Zeitplan
1976 werden 600 Schleifen montiert
und an den zentralen Rechner angeschlossen.
FRANKREICH
Vorhaben F.1
(Punkte 2.1.1—2 und 2.4.1—2 des Programms)
Organisation
Ministère de l'Equipement (Région de
Paris)
Beschreibung
Feldversuche mit verschiedenen AID-
Strategien auf der Autobahn A 6—B 6 bei
Paris auf einer Länge von insgesamt
30 km.
Einfache Induktivschleifendetektoren
sind in Abständen von 1 bis 3 km in
beiden Fahrbahnen eingebaut.
Zeitplan
Ende 1976 einsatzfähig.
Ein getrennter Kostenvoranschlag für
den AID-Teil des Vorhabens ist nicht
vorhanden.
Vorhaben F.2
(Punkte 2.1, 2.2.2 und 2.4.1—2 des
Programms)
Organisation
Ministère de l'Equipement
Beschreibung
Feldversuche mit verschiedenen AID-
Strategien auf der Autobahn A 13 bei
Paris. Einfache Induktivschleifendetektoren
in jeder Fahrbahn
a) auf 9 km: alle 500 m
b) auf 15 km: alle 3—4 km.
Die Bestätigung und Identifizierung
der eingetretenen Störfälle erfolgt mittels
Kabelfernsehens.
Zeitplan
Ende 1975 einsatzfähig. Die Kosten
des AID-Systems werden auf 3 Millionen
und diejenigen des Kabelfernsehens auf
5 Millionen Franc geschätzt.
Vorhaben F.3
(Punkte 2.3 und 2.5.1—2 des Programms)
Organisation
Stadt Paris
Beschreibung
Erarbeitung von Kriterien zur Feststellung
der möglichen Dichte des Kabelfernsehnetzes
in einem TD-System auf
einer Strecke des Boulevard Périphérique
in Paris von 6,5 km Länge.
Zeitplan
Frühestens 1977 einsatzfähig.
BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND
Vorhaben D.1
(Punkte 2.2.3 und 2.3.1—2 des Programms)
Organisation
Bundesverkehrsministerium — Dr. Ing.
Steierwald — Dr. Ing. Heusch — Dipl.-
Ing. Boesefeldt.
Beschreibung
Untersuchung über die Korridorsteuerung
mittels Wechselwegweisers für verschiedene
Routen im Rhein-Main-Autobahnkomplex.
MID- und Störfallverhütungsprogramm.
Zeitplan
In Durchführung begriffen.
Vorhaben D.2
(Punkte 2.1, 2.4.1—2, 2.5.1—2 des
Programms)
Organisation
Bundesanstalt für das Straßenwesen.
Beschreibung
Feldversuche mit verschiedenen AID-
Verfahren auf einer Autobahnstrecke von
8 km Länge bei Aichelberg zwischen
Stuttgart und München.
Doppelte 3 x 3-m-Induktivscbleifendetektoren
in jeder Fahrbahn in Abständen
von 500 m.
Feldanlagen einschließlich Signalbrücken
mit faseroptischen Matrixzeichen.
Zeitplan
Hardware-Anlagen fertiggestellt. Ausführung
der Software begonnen.
NIEDERLANDE
Vorhaben NL.1
(Punkt 2.4.2 des Programms)
Organisation
Rijkswaterstaat, Den Haag
Beschreibung
Autobahnüberwachungssystem auf
Autobahn RW 13 (25 km). Doppelinduktionsschleifendetektoren
auf beiden
Fahrbahnen in Abständen von 500 m
für AID-Zwecke.
Zeitplan
Ist angelaufen. Vollständig einsatzfähig
im Jahre 1979.
Vorhaben NL.2
(Punkte 2.1 und 2.4.1—2 des Programms)
Organisation
Rijkswaterstaat, Den Haag
Beschreibung
Entwicklung von AID-Theorien und
„Off-line"-Tests sowohl mit Hilfe von
Verkehrssimulation als auch mit Verkehrsdaten.
Zeitplan
1976—1980, in Durchführung begriffen.
SCHWEDEN
Vorhaben S.1
(Punkte 2.1 und 2.4.1—2 des Programms)
Organisation
Telephone Co. L. M. Ericsson, Swedish
Board of Technical Development.
Beschreibung
Feldversuche unter Verwendung von
Langschleifendetektoren für AID auf
einer Strecke von 4 km der Autobahn E 4
in Stockholm. Detektorlänge 150 m,
Abstände 500 m. „Off-line"-Strategietests.
Zeitplan
Abschluß Ende 1977
Vorhaben S.2
(Punkte 2.2.1—2 und 2.3.1—2 des
Programms)
Organisation
Swedish Transport Research Commission
Beschreibung
Felduntersuchungen über die Störfallhäufigkeit.
Prüfung der Zuverlässigkeit des Rundfunks
im Bandbereich von 470 MHz
für die Bekanntgabe von Störfällen.
Zeitplan
Abschluß 1978.
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Vorhaben VK
(Punkte 2.4.1—2 des Programms)
Organisation
TRRL
Beschreibung
Erfassung von Felddaten über das
Fahrverhalten bei Zwischenfällen auf
einer Strecke der Autobahn M 4 von
1,2 km Länge bei London. Einfache
Induktivschleifendetektoren auf jeder
Fahrbahn in Abständen von 400 m.
„Off-line"-Tests mit AID-Strategien.
Zeitplan
In Durchführung.
Thema 7
Koordinierung der Verständlichkeit
der Meldungen
1 Ziele
— Die Meldungen, die in den verschiedenen
Sprachen der im Rahmen
der Themen 1 und 2 entwickelten
Systeme durchgegeben werden, müssen
kurz, klar und unmißverständlich
abgefaßt sein und dürfen keine unterschiedliche
Bedeutung haben.
— Die Terminologie der im Rahmen
des Themas 3 entwickelten Verkehrszeichen
ist jedesmal dann zu koordinieren,
wenn keine Symbole vorgesehen
sind.
2 Programm
Vorhaben
1. Untersuchungen über die Struktur
der Durchsagen, unter anderem über die
vorgeschriebene Wortfolge der Meldungsbestandteile
im Hinblick auf die Deutlichkeit.
2. Übertragung der Durchsagen in die
verschiedenen Sprachen unter Berücksichtigung
folgender Anforderungen
— Die Worte sind so zu wählen, daß
sie sich optimal von den Geräuschen
im Wageninnern abheben;
— die Durchsagen sind möglichst kurz
zu fassen;
— die Worte, deren Bedeutung in den
verschiedenen Sprachen unterschiedlich
ist, sind zu vermeiden (z. B.
„Kontrolle").
3. Beteiligung an der Koordinierung
der Durchsagen für die verschiedenen
Übertragungssysteme, die für ein eventuelles
Demonstrationsprojekt in Frage
kommen.
Voraussetzungen
Die Informationen, deren Übertragung
in Betracht zu ziehen ist, ergeben sich
aus den für die Themen 1, 2, 3 und 5
vorgeschlagenen Programmen.
3 Mittel
Die Gesamtkosten des Programms
werden auf 15000- RE geschätzt.
4 Zeitplan
Die Arbeiten werden jeweils nach
Maßgabe der Verfügbarkeit der Daten
durchgeführt.
5 Beteiligte Länder
Die Teilnahme folgender Länder ist
vorgesehen
Bundesrepublik Deutschland, Italien und
Belgien (Koordinierendes Land).
Dieses Programm wird in Zusammenarbeit
mit dem Terminologiedienst der
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
durchgeführt.
Thema 8
Automatisches System
zum Nachweis von Schlechtwetterbedingungen
1 Ziele
Ziel dieser Forschung ist die Entwicklung
eines Nachweis- und Warnsystems
zur Ermittlung der Wetter- und
Fahrbedingungen sowie zur Vorhersage
einschlägiger Änderungen bis zum Prototypstadium.
Mit diesem System sollen
gefährliche Änderungen der Sicht, der
Windgeschwindigkeit und Böigkeit, der
Schleudergefahr infolge von Wettereinflüssen
und Überschwemmungen ermittelt
und entsprechende Warnungen und Vorhersagen
erstellt werden.
Ferner soll das Problem der kurzfristigen
Wettervorhersagen und ihrer
Auswirkungen auf die Instandhaltung der
Straßen, die Verkehrsstrategien und die
Lokalisierung der Schlechtwetter-„black-
spots" geprüft werden.
2 Programm
2.1 Festlegung der Informationsanforderungen
in Übereinstimmung mit der Planungsanalyse,
2.2 Bestandsaufnahme und Beurteilung der
verfügbaren Studien, Methoden und
Geräte,
2.3 Untersuchung der Häufigkeit und Dauer
der unterschiedlichen Wetter- und Straßenverhältnisse,
2.4 Untersuchung der Wechselbeziehungen
zwischen Wetter- und Straßenverhältnissen
zur Erstellung einer statistischen
Grundlage für das Vorhersageverfahren,
2.5 Entwicklung von Sensoren von der
theoretischen Phase bis zur praktischen
Herstellung,
2.6 Entwicklung von Nachweis- und Vorhersagesystemen
auf der Grundlage von
Messungen, Statistiken und meteorologischen
Daten,
2.7 Entwicklung von für das ganze System
geeignetenDV-Ausgabegeräten und Übertragungsarten
(Mark 1),
2.8 Herstellung und Erprobung eines Prototyps,
Analyse und Spezifikationen.
3 Zeitplan
4 Mittel: 1,14 MRE 1)
5 Beteiligte Länder
Die Teilnahme folgender Länder ist
vorgesehen
Belgien, Bundesrepublik Deutschland,
Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden,
Schweiz, Vereinigtes Königreich,
Jugoslawien und Finnland (Koordinierendes
Land).
6 Einzelstaatliche Forschungsprogramme
Belgien
Das „Ministère des Travaux Publics"
untersucht zurzeit die Verfahren zum
Nachweis von Eis und Nebel.
Finnland
Das „Meteorological Institute" prüft
zurzeit die Wechselwirkungen zwischen
Wetter und Straßenzustand, insbesondere
hinsichtlich Schlüpfrigkeit, und entwickelt
Modelle zur Anwendung verschiedener
meteorologischer Daten zu Nachweis-
und Warnzwecken.
Zeitplan: 1975—1977.
Weiter untersucht man die Entwicklung
von Meßfühlern, Datenverarbeitungs- und
Übermittlungsanlagen für Prototyp-Nachweis-
und Warnsysteme.
Zeitplan: 1975—1977.
Das „National Board of Public
Roads and Waterways" führt zusammen
mit dem „State Technical Research
Center" Messungen der Schlüpfrigkeit
der Straßenoberfläche auf Teststrecken
durch und untersucht ihre Auswirkungen
auf die Instandhaltung. Das „National
Board of Public Roads and Waterways"
untersucht ferner die Wechselwirkungen
zwischen Wetter und Unglücksfällen und
erwägt die Errichtung einer automatischen
Wetterwarte.
Zeitplan: 1975—1977.
Frankreich
SETRA untersucht Eis- und Nebeldetektoren.
Zeitplan: 1975—1977.
Bundesrepublik Deutschland
Die „Bundesanstalt für Straßenwesen"
testet zurzeit ein Nebelwarnsystem.
Zeitplan: 1971—1976.
1) In Preisen von 1976.
Das „Institut für Verkehrswesen" der
Universität Karlsruhe untersucht den
Einfluß verschiedener Nebeldichten auf
den Verkehrsfluß.
Zeitplan: 1974—1975.
Niederlande
Das „State Road Laboratory" hat ein
Glatteis-Warnsystem in Betrieb genommen.
Schweden
„National Swedish Road and
Traffic Research Institute"
— Schlüpfrigkeit auf wärmeisolierten
Straßen,
— Entwicklung eines Systems zur Lufttemperaturmessung
mit mobilen Geräten,
— Teststrecken zur Untersuchung der
Eisbildung auf der Straßenoberfläche.
Schweiz
Ein Glatteiswarnsystem ist auf der
Autobahn N 2 in Betrieb.
Vereinigtes Königreich
Das „TRRL" untersucht im Zeitraum
1975—1977 Meßfühler und ein Modell
zur Vorhersage der Sichtweite.
Thema 9
Ausrüstung der Zentralen, Strategien, Datenübertragung,
Beurteilungsverfahren
1 Ziele
Die Gruppe 9 bearbeitet die Probleme
der
— Systemelemente und System-Software
Steuerstrategie,
Datenübertragung,
Ausrüstung der Zentralen,
— Beurteilungsverfahren für die Wahl
der Kommunikationssysteme, insbesondere
hinsichtlich der Feststellung
des Bedarfs an öffentlichen Demonstrationsprojekten.
Sie wird darüber nach
einem Zeitraum von zwei Jahren einen
Bericht vorlegen.
2 Programm
2.1 Systemelemente und System-Software
— Steuerstrategien
• Bestandsaufnahme der Steuerstrategien
für existierende oder geplante
Autobahnkommunikationssysteme
(Einsatzkriterien, Steuerungslogik,
Inhalt der Meldungen, Software)
und Analyse der Auswirkungen verbesserter
Kommunikationssysteme,
• Erarbeitung allgemeingültiger
Richtlinien für die Softwareentwicklung.
— Datenübertragung
• Zusammenstellung des Datenübertragungsbedarfs
der einzelnen Systemkomponenten,
• Aufnahme der bisherigen Datenübertragungskonzepte
und Gegenüberstellung
mit dem erwähnten
Bedarf.
— Ausrüstung der Steuerzentralen
• Bestandsaufnahme bestehender Zentralen
(Zentraleinheit, funktioneile
Einheiten),
• Festlegung des Mindestbedarfs.
2.2 Beurteilungsverfahren für die Systemwahl
— Beurteilungsverfahren
Synoptische Darstellung und Beurteilung
der Verfahren für die Wahl eines
Standard-Kommunikationssystems,
wie
• Erfassung beschreibender Daten,
• voneinander unabhängige Labortests,
• vergleichende Labortests,
• voneinander unabhängige Tests
während der praktischen Systemnutzung,
• Simulation.
— Verfahren für die Systemwahl
• Synoptische Darstellung der von
der technischen Untergruppe COST
30 definierten detaillierten technischen
Spezifikationen,
• Zusammenstellung und Analyse der
vorliegenden Untersuchungen über
— die Zweckmäßigkeit für die
Fahrer,
— die subjektive Sicherheit für die
Fahrer.
• Festlegung von Beurteilungskriterien
für die Gegenüberstellung vergleichbarer
Prototypsysteme,
• Spezifikationen von Beurteilungsmethoden
für die einzelnen Beurteilungskriterien
unter Berücksichtigung
folgender Aspekte
— Verkehrssicherheit,
— Zweckmäßigkeit und subjektive
Sicherheit für die Fahrer; diese
noch wenig erforschten Probleme
stellen vermutlich wichtige
Elemente für die Beurteilung der
Kommunikationsmittel dar,
— Herabsetzung von Verzögerungs-
und Haltezeiten,
— Kosten/Nutzen-Analyse.
3 Zeitplan
Die Ergebnisse müssen nach einem
Zeitraum von zwei Jahren vorliegen.
4 Mittel
Die Kosten pro Teilnehmerland werden
auf 8000—10000 RE geschätzt.
Insgesamt: 70000 RE 1)
5 Beteiligte Länder
Die Teilnahme folgender Länder ist
vorgesehen
Bundesrepublik Deutschland, Finnland,
Frankreich, Italien, Niederlande, Vereinigtes
Königreich, Jugoslawien, Schweiz
(Koordinierendes Land).
1) In Preisen von 1976.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde
wurde am 6. Juni 1980 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt;
die gemeinsame Absichtserklärung ist für Österreich mit diesem Tag in Kraft getreten.
Weiters haben Belgien, die Bundesrepublik Deutschland (einschließlich „Land Berlin"), Finnland,
Frankreich, Italien, Jugoslawien, die Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreich
die gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet.