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211_1967 AT

211. Kundmachung: Endgültiges Inkrafttreten und Geltungsbereich des Dritten Internationalen Zinnübereinkommens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 211. Kundmachung: Endgültiges Inkrafttreten und Geltungsbereich des Dritten Internationalen Zinnübereinkommens

Nach Mitteilung der Regierung des Vereinigten

Königreiches ist das Dritte Internationale Zinn-

übereinkommen (BGBl. Nr. 251/1966) gemäß

seinem Artikel XXIV Absatz 3 lit. a am 21. März

1967 außer für Österreich auch für nachstehende

Staaten endgültig in Kraft getreten

Australien, Bolivien, Dänemark, Frankreich,

Indien, Indonesien, Japan, Kanada, Demokratische

Republik Kongo, Republik Korea, Malaysia,

Mexiko, Nigeria, Spanien, Thailand, Tschechoslowakei,

Vereinigtes Königreich von Großbritannien

und Nordirland.

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