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211_1963 AT

211. Kundmachung: Aufhebung des § 33 Abs. 3 der Betriebsrats-Wahlordnung durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 211. Kundmachung: Aufhebung des § 33 Abs. 3 der Betriebsrats-Wahlordnung durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Artikel 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und des

§ 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 28. Juni 1963, Z. V 58/62, den

§ 33 Abs. 3 der Verordnung des Bundesministeriums

für soziale Verwaltung vom 24. Juli

1947 über die Wahl der Betriebsräte und

Vertrauensmänner (Betriebsrats-Wahlordnung),

BGBl. Nr. 211, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung

in Kraft.

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