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211_1961 AT

211. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1961 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung der Beilage l des Anhanges B sowie Kapitel 23 des Anhanges D des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 211. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1961 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung der Beilage l des Anhanges B sowie Kapitel 23 des Anhanges D des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

(Übersetzung.)

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

DC 10/61

2 Anlagen

BESCHLUSS DES RATES Nr. 10/1961

(Vom Rat in seiner 14. Sitzung am 26. April

1961 gefaßt)

SEETANG- UND ALGENMEHL: ABÄNDERUNG

DER BEILAGE I ZU ANHANG B

SOWIE DES ANHANGS D ZUM ÜBEREINKOMMEN

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 sowie auf

Artikel 21 Absatz 1 des Übereinkommens und

gestützt auf den Bericht des Komitees der

Handelsexperten (EFTA/CTE 8/61),

BESCHLOSSEN

1. Beilage I zu Anhang B des Übereinkommens

wird gemäß Anlage 1 zu diesem Beschluß abgeändert.

2. Der englische und der französische Text von

Anhang D zum Übereinkommen wird gemäß

Anlage 2 zu diesem Beschluß abgeändert.

3. Diese Abänderungen treten am 1. Juni 1961

in Kraft.

4. Der Generalsekretär wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

(Übersetzung.)

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION Anlage 1 zu

DC I0/61

ÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU ANHANG B

1. Nach der Position ex 13.03 ist folgende neue Position und folgender ursprungsbegründender

Verarbeitungsvorgang einzufügen

(Übersetzung.)

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

Anlage 2 zu

DC 10/61

ABÄNDERUNG ZU ANHANG D

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