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210a_2003 AT

210a. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten und der Absonderungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 210a. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten und der Absonderungsverordnung

Gemäß § 1 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2002, wird verordnet

Artikel 1

Die Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen betreffend anzeigepflichtige

übertragbare Krankheiten, BGBl. II Nr. 456/2001, wird wie folgt geändert

Im § 1 wird nach der Z 4 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt, folgende Z 5 wird angefügt

„5. Erkrankungen, Todesfälle und Verdachtsfälle an SARS (Severe Acute Respiratory Syndrome).“

Artikel 2

Die Verordnung des Ministers des Inneren betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger

und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen (Absonderungsverordnung),

RGBl. Nr. 39/1915, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 75/1989, wird wie folgt geändert

Im § 4 erster Satz wird nach der Wendung „Poliomyelitis anterior acuta“ die Wortfolge „und SARS (Severe

Acute Respiratory Syndrome)“ eingefügt.

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