210_1980
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210. Kundmachung: Abkürzung der Bezeichnung der Organisation für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen Afrika
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 210. Kundmachung: Abkürzung der Bezeichnung der Organisation für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen Afrika
1980_210_0 210. Kundmachung: Abkürzung der Bezeichnung der Organisation für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen Afrika
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des
Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der
Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977,
BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
kundgemacht, daß das Wort „ESARIPO" als
Abkürzung der Bezeichnung der Organisation
für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen
Afrika von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz
ausgeschlossen ist.