Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
210_1980 AT

210. Kundmachung: Abkürzung der Bezeichnung der Organisation für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen Afrika

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 210. Kundmachung: Abkürzung der Bezeichnung der Organisation für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen Afrika

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des

Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der

Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977,

BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß das Wort „ESARIPO" als

Abkürzung der Bezeichnung der Organisation

für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen

Afrika von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz

ausgeschlossen ist.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →