Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
210_1975 AT

210. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinden Werfen, Pfarrwerfen, Bischofshofen, Hüttau und Eben im Pongau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 210. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinden Werfen, Pfarrwerfen, Bischofshofen, Hüttau und Eben im Pongau

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Verlauf eines Abschnittes der A 10

Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinden

Werfen, Pfarrwerfen, Bischofshofen,

Hüttau und Eben im Pongau wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse der A 10

Tauern Autobahn beginnt bei Projekts-km 33,568

im Bereich der Anschlußstelle Paß-Lueg (Verbindung

zur B 159 Salzachtal Straße). In südlicher

Richtung verlaufend, durchörtert die

Trasse in 3 Tunnels Ausläufer des Tennengebirges

und führt zur Anschlußstelle Werfen

bei Projekts-km 42,300. In weiterer Folge steigt

sie auf eine Hangtrasse an, schwenkt in östlicher

Richtung in das Fritzbachtal und endet bei Plan-

km 60,2 westlich des Ortes Eben im Pongau zu

dem mit Verordnung BGBl. Nr. 162/1973 in

seinem Verlauf bestimmten Abschnitt der A 10.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Salzburger Landesregierung

und bei den Gemeinden Werfen, Pfarrwerfen,

Bischofshofen, Hüttau und Eben im

Pongau aufliegenden Planunterlagen (Maßstab

1 :1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf vorangeführten

Straßenteil Anwendung. Die Grenzen

des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden

Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →