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210_1962 AT

210. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einer Gemeinde des Bundeslandes Niederösterreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 210. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einer Gemeinde des Bundeslandes Niederösterreich.

Auf Grund des § 1 a des Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetzes 1937, BGBl. Nr. 94,

in der Fassung des § 487 Abs. 1 des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,

wird verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. August 1962 werden

die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der

Marktgemeinde St. Leonhard am Forst,

Politischer Bezirk Melk, auf die die Gemeindebeamtendienstordnung

1960, LGBl, für das Land

Niederösterreich Nr. 233, Anwendung findet, in

die Krankenversicherung der Bundesangestellten

bei der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten

einbezogen.

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