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20_1990 AT

20. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Erhebung der Weinernte, des Weinbestandes und der Weinlagerkapazität in den Jahren 1988 bis 1991

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 20. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Erhebung der Weinernte, des Weinbestandes und der Weinlagerkapazität in den Jahren 1988 bis 1991

Auf Grund des § 2 Abs. 2 und 3 des Bundesstatistikgesetzes

1965, BGBl. Nr. 91, wird hinsichtlich

der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft durch

den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

und auf Grund des § 2 Abs. 2 und 3 des

Bundesstatistikgesetzes 1965 hinsichtlich der der

Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 399/

1988, unterliegenden Betriebe durch den Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten, jeweils

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft und des Bundesministers für

wirtschaftliche Angelegenheiten über die Erhebung

der Weinernte, des Weinbestandes und der

Weinlagerkapazität in den Jahren 1988 bis 1991,

BGBl. Nr. 560/1988, wird wie folgt geändert

§ 3 lautet

„§ 3. Den Gemeinden ist für die Mitwirkung an

dieser Erhebung pro Jahr eine Abfindung von 6,70 S

je erfaßtem Betrieb zu gewähren."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in

Kraft.

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