20. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen haben folgende weitere Staaten
zur Satzung der Organisation der Vereinten Nationen
für Industrielle Entwicklung (BGBl.
Nr. 397/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 421/1985) gemäß Artikel 25
Absatz 1 der Satzung ihre Notifikation vorgenommen
Staaten: Vornahme der Notifikation
Bhutan 23. August 1985
Laos 3. September 1985
Seychellen 19. August 1985
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Laos anläßlich der Vornahme
der Notifikation folgende Erklärung abgegeben:...
die Demokratische Volksrepublik Laos ist
der Auffassung, daß die auf die Förderung der
industriellen Entwicklung in den Entwicklungsländern
und die Erreichung der wirtschaftlichen
Unabhängigkeit durch diese Länder gerichtete
Tätigkeit der UNIDO auf den fortschrittlichen
Bestimmungen und Grundsätzen der Charta der
wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten,
der Erklärung über die Errichtung einer neuen
Weltwirtschaftsordnung und der Erklärungen über
die internationale industrielle Entwicklung und
Zusammenarbeit von Lima und Neu Delhi beruhen
muß.
Die Demokratische Volksrepublik Laos ist der
Auffassung, daß ohne die grundlegende Neustrukturierung
der bestehenden ungerechten internationalen
Wirtschaftsbeziehungen, ohne die Durchführung
fortschrittlicher sozialer und wirtschaftlicher
Reformen, ohne die Stärkung des staatlichen Sektors
der Wirtschaft und ohne die Koordinierung
nationaler Pläne und Programme zur sozialen und
wirtschaftlichen Entwicklung diese Ziele niemals
erreicht werden können.
Die UNIDO muß nicht nur Aggression, Diktat,
Erpressung in der Wirtschaft und Einmischung in
die inneren Angelegenheiten der Staaten durch die
Kräfte des Imperialismus bekämpfen, sondern sie
muß auch der Politik jener Staaten entgegenwirken,
die die neokolonialistische Ausbeutung der
Entwicklungsländer zu erhalten und zu verstärken
suchen.
Es ist daher wichtig, daß die UNIDO aktiv zur
Schaffung einer wirksamen Kontrolle über die
Tätigkeiten der transnationalen Gesellschaften beiträgt,
mit dem Ziel, deren negativen Einfluß auf die
Wirtschaft von Entwicklungsländern und auf die
internationalen Wirtschaftsbeziehungen und Entwicklung
insgesamt einzuschränken.
In der Verfassung der Organisation der Vereinten
Nationen für Industrielle Entwicklung bringen
die Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit zum Ausdruck,
zum Weltfrieden und zur internationalen
Sicherheit sowie zum Wohlstand aller Völker beizutragen;
diese Entschlossenheit sollte sich in den
Beschlüssen und in der praktischen Tätigkeit der
Organisation widerspiegeln.