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20_1986 AT

20. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 20. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen haben folgende weitere Staaten

zur Satzung der Organisation der Vereinten Nationen

für Industrielle Entwicklung (BGBl.

Nr. 397/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 421/1985) gemäß Artikel 25

Absatz 1 der Satzung ihre Notifikation vorgenommen

Staaten: Vornahme der Notifikation

Bhutan 23. August 1985

Laos 3. September 1985

Seychellen 19. August 1985

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Laos anläßlich der Vornahme

der Notifikation folgende Erklärung abgegeben:...

die Demokratische Volksrepublik Laos ist

der Auffassung, daß die auf die Förderung der

industriellen Entwicklung in den Entwicklungsländern

und die Erreichung der wirtschaftlichen

Unabhängigkeit durch diese Länder gerichtete

Tätigkeit der UNIDO auf den fortschrittlichen

Bestimmungen und Grundsätzen der Charta der

wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten,

der Erklärung über die Errichtung einer neuen

Weltwirtschaftsordnung und der Erklärungen über

die internationale industrielle Entwicklung und

Zusammenarbeit von Lima und Neu Delhi beruhen

muß.

Die Demokratische Volksrepublik Laos ist der

Auffassung, daß ohne die grundlegende Neustrukturierung

der bestehenden ungerechten internationalen

Wirtschaftsbeziehungen, ohne die Durchführung

fortschrittlicher sozialer und wirtschaftlicher

Reformen, ohne die Stärkung des staatlichen Sektors

der Wirtschaft und ohne die Koordinierung

nationaler Pläne und Programme zur sozialen und

wirtschaftlichen Entwicklung diese Ziele niemals

erreicht werden können.

Die UNIDO muß nicht nur Aggression, Diktat,

Erpressung in der Wirtschaft und Einmischung in

die inneren Angelegenheiten der Staaten durch die

Kräfte des Imperialismus bekämpfen, sondern sie

muß auch der Politik jener Staaten entgegenwirken,

die die neokolonialistische Ausbeutung der

Entwicklungsländer zu erhalten und zu verstärken

suchen.

Es ist daher wichtig, daß die UNIDO aktiv zur

Schaffung einer wirksamen Kontrolle über die

Tätigkeiten der transnationalen Gesellschaften beiträgt,

mit dem Ziel, deren negativen Einfluß auf die

Wirtschaft von Entwicklungsländern und auf die

internationalen Wirtschaftsbeziehungen und Entwicklung

insgesamt einzuschränken.

In der Verfassung der Organisation der Vereinten

Nationen für Industrielle Entwicklung bringen

die Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit zum Ausdruck,

zum Weltfrieden und zur internationalen

Sicherheit sowie zum Wohlstand aller Völker beizutragen;

diese Entschlossenheit sollte sich in den

Beschlüssen und in der praktischen Tätigkeit der

Organisation widerspiegeln.

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