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20_1973 AT

20. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Verfahren zur Festlegung von Tarifen für den Fluglinienverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 20. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Verfahren zur Festlegung von Tarifen für den Fluglinienverkehr

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)

haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunde

zum Internationalen Übereinkommen

über das Verfahren zur Festlegung von

Tarifen für den Fluglinienverkehr (BGBl.

Nr. 153/1971) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung derRatifikationsurkunde

Dänemark 7. Juni 1972

Griechenland 31. Mai 1971

Norwegen 7. Juni 1972

Schweden 7. Juni 1972

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