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209_1998 AT

209. Verordnung: 95. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 209. Verordnung: 95. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze

BGBl. Nr. 96/1993, BGBl. Nr. 379/1996 und BGBl. I Nr. 21/1997 und die Kundmachung BGBl. I

Nr. 53/1998, wird verordnet

Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl. Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. II Nr. 398/1997, wird wie folgt geändert

1. Nach § 11 Abs. 13 wird folgender Abs. 14 angefügt

„(14) Die Anlage B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 209/1998 tritt mit 1. Juli 1998 in

Kraft.“

2. In der Anlage B werden die Preisansätze der nachstehend angeführten Arzneimittel und Gefäße wie

folgt festgesetzt

3. In der Anlage B entfällt der Preisansatz der nachstehend angeführten Arzneimittel

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