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209_1982 AT

209. Verordnung: Errichtung einer siebenten Notarstelle in Innsbruck

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 209. Verordnung: Errichtung einer siebenten Notarstelle in Innsbruck

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird

mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1983 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.

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