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209_1981 AT

209. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 209. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 16. März 1981, G 57/80-10 und

G 1, 2/81-9, im § 1 Abs. 3 Z 2 des Insolvenz-

Entgeltsicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 324/1977, in

der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 580/1980

die Worte „auf Abfertigung oder" als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Frühere Bestimmungen treten nicht wieder

in Wirksamkeit.

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